§ 51 UrhG Abs. 2.

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden.

Na dann machen wir das mal:

Der Justiziar und Ethikbeauftragte des deutschen Chapter von Transparency International schreibt Moni im Auftrag besagter Organisation eine Email, in der sie beschuldigt, sie habe "unter der Adresse http://wasweissich.twoday.net/stories/1407348/ innerhalb des von der Fa. Knallgrau New Media Solutions GmbH betriebenen European Weblog Hosting Service twoday.net einen Text unter der Überschrift „Transparency Deutschland“ ins Netz gestellt, der in erheblichem Maße die Persönlichkeitsrechte der von mir vertretenen Organisation verletzt." Damit nicht genug, er greift auch die Person an, die Moni über die Praktiken bei Transparency Deutschland in Kenntnis gesetzt hat, denn der Text basiere "offensichtlich im wesentlichen auf Informationen unserer ehemaligen Mitarbeiterin Frau xxx, der ebenfalls erhebliche Rechtsverletzungen vorzuwerfen sind."

Der Justiziar meint wegen Monis Beschreibung einer Entlassung nach Ende der Probezeit Rechtsverstösse zu erkennen und unterstellt , die von ihr "aufgestellten Behauptungen entsprechen im wesentlichen nicht den Tatsachen, da wo es sich um Ihre Bewertungen handelt wird der Tatbestand der rechtswidrigen Schmähkritik erfüllt." Der Vorwurf der Schmähkritik ist angesichts der laufenden Rechtssprechung, die unter Verweis auf § 5 Abs. 1 GG den Begriff Schmähbegriff selbst bei - von Moni nicht gebrauchten - Polemiken eng auslegt. Möglicherweise ist das Wissen um diese Sache auch der Grund für die wenig präzise Benennung der Probleme und den Nachsatz "Ich erspare es mir zunächst, auf Einzelheiten einzugehen, sondern gebe Ihnen Gelegenheit, den Text unverzüglich, spätestens bis zum 26.03.2006, 24.00 Uhr aus dem Netz zu nehmen." Die Frist am Wochenende ist schon sehr knapp - zu knapp jedenfalls, um einen Anwalt zu kontaktieren. Ein eigentümliches Rechtsverständnis kommt da meines Erachtens um Ausdruck, in der Regel würde man da sofort urückschreiben, dass die Frist aufgrund der Termine mit dem eigenen Anwalt nicht zu halten ist. Auch wenn der Justiziar schon am androht, dass bei Nichtlöschung mit weiteren Konsequenzen seitens einer NGO, die mir persönlich gegenüber immer ihr Eintreten für Meinungsfreiheit und transparenz betont hat, in Vorbereitung sind: "Sollte das nicht erfolgen, kündige ich Ihnen schon jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ggf. eine einstweilige Verfügung an. Ich gehe davon aus, dass Sie sich über die rechtlichen, aber auch finanziellen Konsequenzen, die sich daraus für Sie ergeben werden, klar sind."

Die Anspielung auf finanzielle Folgen passen natürlich zu einer Organisation, die Praktika über 6 Monate mit 300 Euro vergütet. Ob das wohl genauso schlecht bezahlt wird, wenn bei Transparency Deutschland der Ethikbeauftragte - durch die Email-Adresse eindeutig als Rechtsanwalt und nicht als Ethikbeauftragter erkennbar - für Transparency tätig wird?

Siehe auch Boocompany.

Montag, 27. März 2006, 15:51, von donalphons | |comment

 
Das alles ist doch ein gefundenes Fressen für öffentlich-rechtliche Medien.

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Mit dem tatsächlich als RA-Schreiben abgefassten Brief ist es so eine Sache... Bislang hat er nämlich noch nicht mal die Vertretung von Transparency Deutschland angezeigt. Was ist er nun - Ethikbeauftragter oder für Transparency Deutschland agierender Rechtsanwalt? Und wer bezahlt seine Bemühungen? Denn der RA müsste bezahlt werden, und es kommt schon etwas schräg, wenn er sowohl als RA als auch als Justiziar und Ethikbeauftragter agiert.

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@che
wenn da mal nicht die bei der ard untergekommenen vorstandsmitglieder auf die bremse treten

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Öffentlich-Rechtliche? Die sind doch gerade das, was Transparency kritisiert: Parteibuchwirtschaft, intransparente Vergabekriterien, mangelnde Integrität der Mitarbeiter, usw. Und Leiff und Duve an vorderster Front.

Ich denke, dass die das Thema mit spitzen Fingern anfassen.

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Mag sein, aber so what: Was brauche ich Medien, wenn ich selbst eines bin. Und Google an meiner seite ist - man schaue nur mal auf die heutigen Ergebnisse.

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Nerven behalten, Moni
Erstens:

Einzeiler zurück: "Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht. MFG"

Zweitens:

Schriftliche Vollmacht anfordern.


Das werden die saich alles noch sehr, sehr genau überlegen. Bislang wollen sie nur Angst machen.

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Übrigens, ich empfinde es als ganz und gar nicht überflüssig, wenn das Vorgehen von Transparency Deutschland durch andere Blogger weiter bekannt gemacht wird. Es geht hier nicht nur um "die Moni", es geht um uns alle. Denn wenn solche Gestalten wie der "Ethikbeauftragte", Ex-DDR-Showmoderator, PDS-Belehrer und Karlshort-Lehrer Jürgen Marten mit solchen "Erfolgsgeschichten" über sein Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit berichten, werden andere genau das gleiche versuchen.

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Hallo Don,

dieser Vorgang und die Blogs dazu sind es wirklich wert, an irgendeiner Stelle im Netz dokumentiert und abgelegt zu werden. Der Herr Ethikbeauftragte wird in die Lehrbücher für PR-Arbeit - wie man es nicht macht - Eingang finden. Ein 100iger PR-GAU!! Ich habe alles stehen und liegen gelassen, um zu sehen, wie der Ethikbeauftragte (kneif' mich mal, ich muß träumen) unter fadenscheinigen, nicht stichhaltigen Argumenten versucht, die Veröffentlichung seines Drohmails zu verhindern. (Sehr guter Artikel steht in Marcels Parteibuch)
Kneif mich, ich träume.

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@ Don

man irrt, wenn man unterstellen würde, das das Vorgehen an sich nicht bekannt gemacht werden sollte.

Nur denke ich das Herr Marten, wie alle die auf Jura gelernt haben,immer reflexartig versuchen ihre Gegner durch windige juristische Formulierungen einuschüchtern. Hier heisst es sie mit ihren eigenen Mitteln stoppen, sie verlieren schnell das Interesse wenn sie nicht nach Stunden bezahlt werden.

Herr Marten agiert wohl eher so wie er es gewohnt ist, und nicht Expressis gegen die Meinungsfreiheit. Obwohl - so als Zoni ...

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Zivilgesellschaft
Ich halte weniger diesen ungehobelten RA, noch die diversen mit Orden und repräsentativen Pöstchen behängten Vorstands- und Beiratsmitglieder von TI-D für den Ausdruck einer "Zivilgesellschaft", sondern, aufgemerkt!, wenn es überhaupt so etwas wie "Zivilgesellschaft" gibt, dann sind wir das.

TI-D und ihr verzweifelter Kampf gegen Transparenz

tss tss tss...

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Eine neue Quelle für viele Abmahnschreiben?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71328

Glauben die ernsthaft, es würde noch jemand eine Meinung äußern, wenn sofort die Keule rausgeholt wird?

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Aktueller Google-Zwischenstand: Platz 2-4
Kommt, die restlichen kriegen wir auch noch voll.

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StandardAntwort
Ich bekam übrigens den Hinweis, dass die Antwort die ich von TI bekam auch wortgleich an andere gegangen sein könnte:

http://unkreativ.twoday.net/stories/1752536/#comments

Ist das so? Ich würde das gerne bei mir sammeln...

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