FCKGBRL

Dafür dass hier vor zwei Wochen noch tiefster Winter war, mit Schneesturm und unpassierbaren Strassen, ist jetzt aber richtig Sommer.



Zwei Aspekte sind allerdings weniger schön: Die Pollen, die mich in zwei Wochen spätestens vertrieben haben werden, sei es noch höher hinauf oder Richtung Süden - wie das ist, muss sich erst noch zeigen.

Und die SPD. Was ist eine Partei eigentlich noch wert, wenn so einer wie der Gabriel nach all den Pleiten seines an Niederlagen überreichen Daseins bestens im Sattel ist und der CDU ihren feuchten Traum einer Vorratsdatenspeicherung ohne Not frei Haus liefert. Gabriel ist das ideale Beispiel dafür was aus einem unfähigen Benachteiligten werden kann, wenn man ihm Möglichkeiten gibt, mit denen er nicht umgehen kann. Sein Weg nach oben ist erkauft mit dem Niedergang der Linken in diesem Land, und weil die keine Strukturen mehr haben bekommen wir auf der anderen Seite die ganzen extremen Cliquen im Netz. Und die Mitte wählt dann sowieso CDU, weil eine TTIP-VDS-SPD mit so einer Figur an der Spitze so attraktiv wie eine Quallenseuche am Strand ist.



Ein Mindestlohn, der ein schlechter Witz ist, eine Frauenquote, die kaum jemandem hilft und eine Mietpreisgrenze die leicht zu unterlaufen und ein bürokratisches Monster ist, und dann noch ein paar Strafrechtsverschärfungen - die SPD ist gerade sowas wie eine SED light mit Korruptionsproblem, und wenn es Deutschland nicht gerade so enorm gut gehen würde, dann ginge es mit denen so wie mit ihren korrupten griechischen Freunden. Jetzt dauert es eben etwas länger. Und mir kann es egal sein, denn am Ende bleibt oben eh alles, wie es ist. Gehe ich halt radeln. Alles wird gut.

Donnerstag, 16. April 2015, 00:38, von donalphons | |comment

 
Sie denken immer noch zu sehr in den Kategorien der parlamentarischen Demokratie.
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Die funktioniert eben nicht (mehr), und es gibt auch keinen Hebel, sie wieder funktionsfähig zu machen.
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Läßt man den Feudalismusspaß beseite, dann glaube ich, dass die Redemokratisierung nur auf dem Weg der plebiszitären Demokratie erfolgen kann. Das Volk müsste sich zu Wort melden und als Souverän auftreten, und das Kartell entmachten.
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Doch doch, so etwas ist möglich.
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Dabei müssten auch einige Großprojekte liquidiert werden, die unserem Kartell so lieb und teuer sind -- Euro-Ropa ist das größte davon.

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Hinsichtlich VDS und verwandter Themen sieht es doch auch jenseits der SPD nicht gut aus. Frau Leutheuser-Schnarrenberger hat neulich im Taz-Interview festgestellt, dass nur ein Teil ihrer Partei wirklich an Datenschutzthemen interessiert war. Gefragt warum sie dann nicht bei den Grünen anheuert, bemerkte sie dass die unter Schily ohne Widerstand am Bürgerrechtsabbau mitgewirkt hatten. Abgesehen von einem Teil der außerparlamentarischen FDP vertritt nur noch die Piratenpartei Datenschutzthemen. Was von der Linkspartei kommt mag bürgerrechtlich klingen ist aber bei all den Stasialtlasten und dem generellen Staatsverständnis der Linken für mich mittelglaubwürdig.

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Das Kartell hat alles im Griff.
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Die Linkspartei wird auch keinen Ausweg darstellen. Nicht wegen der Stasivergangenheit, sondern weil sie, wenn sie auch im Falle von Wahlerfolgen und REgierungsbeteiligungen sich den Mechanismen unserer parlamentarischen Demokratie kaum würde entziehen können.

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Ich bin ja nun - aus anderen Gründen - schon länger für Volksabstimmungen. Wäre trotzdem bereit, darauf zu wetten, dass bei einer solchen die EU-Mitgliedschaft Deutschlands gewinnen würde. Sogar deutlich.

U.a. deshalb, weil die "besseren" unserer Politiker praktisch geschlossen dafür sind und im Falle von Volksabtimmungen gezwungen wären, das auch offensiv zu vertreten.

Im übrigen halte ich es für eine Illusion, Volksabstimmungen würden (auf lange Sicht) die Politik verbessern. Sie würden sie nur anders schlecht machen, weil nicht die Politik das Problem darstellt, sondern der Mensch an sich.

Gruss,
Thorsten Haupts

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Frage an alle: Hier sind ja lauter VDS gegner versammelt.
Und ich hätte zu gerne einmal geklärt, was an dem ehemalig selbstverständlichen (Telefon-)Einzelverbindungsnachweis, der damals ganz selbstverständlich über ein Jahr lief, nun genau so schrecklich ist, dass man durch absolutes Speicherververbot verhindern muss, dass die Polizei auf gerichtliche Anordnung hin im Verdachtsfalle darauf Zugriff bekommt?

Wer muss - konkret - gegen welche damit verbundene Gefahr geschützt werden? Wie alle halten Wohnungsdurchsuchungen, Durchsuchungen bei Lebensabschnittspartnern oder Verwandten, Durchkämmen der Vergangenheit eines Verdächtigen mittels Befragungen von Bekannten auch 15 Jahre zurück etc. nicht nur für zulässig, ich habe noch von niemandem gehört, das alles sei für die Strafverfolgung völlig überflüssig. Nur bei der Vorratsdatenspeicherung höre ich immer, die sei vollkommen überflüssig, obwohl immer mehr menschliche Tätigkeit sich ins Kommunikationsnetz verlagert.

Was also unterscheidet die Sammlung von Metadaten für begrenzte Zeit, um sie ggf. zur Strafverfolgung heranzuziehen, so fundamental von den polizeilichen/ gerichtlichen sonstigen Möglichkeiten, jemanden bei Verdacht auf eine schwere Straftat wortwörtlich bis in den After zu verfolgen und sein Leben notfalls Minute für Minute auseinanderzunehmen?

Gruss,
Thorsten Haupts

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... da bin ich auch mal gespannt.

Ich weiss auch nicht ob hier jemand so ungefaehre Vorstellungen davon hat welche Datenmengen da so anfallen, und dass alleine die Vorratshaltung ein nicht unerheblicher Aufwand ist. Also nicht nur einfach Knopf an/aus ...

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?
Nicht das Sammeln ist das Problem, sondern die Interpretation der Sammlung. Ein einfaches Beispiel aus dem wirklichen Leben. Ich baue seit vier Jahren eine TTU (trailer telematic unit) der Reihe nach in verschiedene Fahrzeuge ein. Dadurch erhalte ich regelmäßig Daten der Bremsanlage. Ich kann also beurteilen, wie mit dem Teil umgegangen wird. Was ich nicht beurteilen kann, ist die Abstimmung zwischen Zugmaschine und Anhänger. Die unterliegt anderen Kriterien. Und das ist das Problem. Nicht: wer sammelt, sondern: warum, zu welchem Anlass und was sind die Kriterien der Interpretation. Dazu habe ich von unseren VDS-Ecksbärden noch nichts gehört.

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das muss du jetzt verstehen
Wir sind ja nicht gegen die VDS, weil sie nichts bringen würde oder im Endeffekt dem Trade-off Verfassung+Menschenrechte <-> "Sicherheit" (Anführungszeichen übrigens absichtlich gewählt) mal wieder ein neues Kapitel hinzufügt.

Wir sind gegen die VDS, weil sie von der SPD vorgeschlagen worden ist; und jetzt der Arbeiterkinderchor:

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folker - wenn man die Daten erstmal hat - __KANN__ man damit machen was sich technisch umsetzen laesst - je nach Aufwand in allen moeglichen Granularitaeten.

Was aber offenbar nicht verstanden wird ist, dass nicht das Frollein aufm Amt, Tag fuer Tag die Karteikaertchen mit den ausgedruckten Daten durchgeht und sich zwanglos informiert was Herr M. aus K. gerade mal wieder so im internet getrieben hat.

Das ganze ist eine ON DEMAND Geschichte ...

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Klar ist das eine On-Demand-Geschichte, das ändert aber nichts am Problem: Wie wir z.B. bei den Maut-Brücken auf der Autobahn gesehen haben, ist "Demand" ein erstaunlich dynamisches Konzept. Eigentlich für LKW aufgestellt, folgten schnell Ideen zu was man sie sonst noch so nutzen könnte, von der Suche nach gestohlenen Fahrzeugen aller Art bis hin zu Geschwindigkeitskontrollen oder vielleicht der zivilgerichtlichen Prüfung, ob das Fahrzeug von Person X womöglich regelmässig auf dem Weg nach Y war, wo die Geliebte wohnt.

Richtervorbehalt? Klar, in den ersten paar Jahren vielleicht, dann hat man ja gesehen, dass das nur überflüssig und umständlich ist. Und schwupps ist man dann irgendwann möglicherweise von definierten Sonderfällen "schwerster" Straftaten runter und beim Wachtmeister gelandet, der im Computer nachschaut welche Mobiltelefone sich zur ungefähren Tatzeit in der Nähe des angezündeten Mülleimers befanden.

Und was die Aussagekraft angeht: Vor sechs Jahren hat der Grünen-Politiker Malte Spitz die Vorratsdaten seines Handys von der Telekom eingeklagt und von der ZEIT auswerten lassen. Das ganze ist sehr schön interaktiv aufgearbeitet:

http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten

Es gibt da ein altes Bauernsprichwort: Wenn man einen Trog aufstellt, kommen die Schweine.

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@thorha: Für mich kann ich sagen, dass ich auch die von Ihnen genannten klassischen Instrumente kritisch sehe. Zu oft lässt sich beobachten, dass etwa Hausdurchsuchungen leichtfertigst durchgewunken werden und aus nichtigsten Anlässen stattfinden. Das hier vielleicht bekannte lawblog berichtet da immer wieder Bemerkenswertes, wenngleich man sich natürlich die Perspektive eines Strafverteidigers nicht uneingeschränkt zu eigen machen muss.
VDS "classic" ist auch nicht gleich VDS "heute". Sie verweisen auf Verbindungsdaten, die werden auch bislang bis zu 80 Tage lang gespeichert, wenn es keinen Disput gibt. VDS kann aber wesentlich mehr umfassen, angefangen von Internetverbindungen (fest/mobil) über die Tatsache, dass Mails ausgetauscht wurden, bis hin zu Bewegungsdaten (Funkzellenprotokoll), die zumindest in Städten erstaunlich präzise sind.
Ich glaube auch, es wird noch komplett verkannt, welche zahlreichen Informationen durch die Analyse großer Datenmengen aus verschiedenen Quellen und die Verknüpfung von an sich harmlosen Daten zu gewinnen sind. Konnte ich anhand de Einzelverbindungsnachweises feststellen, ob Person X in psychatrischer Behandlung ist? Nur, wenn X mal in der Praxis anrief und der Anruf länger dauerte als ein "verwählt!". Heute kann ich das feststellen: wenn sich befinden die Koordinaten des Mobiltelefons des Patienten X (ohne dass dieser sein Gerät auch nur anschaut) länger in der Praxis des Arztes Y befinden, mehrfach und für längere Dauer, geht der X vielleicht später zur Apotheke A - schon hab ich Erkenntnisse, die ich sonst nie gehabt hätte. Unter dem Stichwort "Big Data" finden sich da einige erstaunliche Erkenntnismöglichkeiten, ich lerne da immer noch hinzu.
Sind die Daten dann da, fehlt mir das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten. Selbst ein Richtervorbehalt ist kein Garant für eine verantwortungsvolle, abwägende und verständige Einzelfallprüfung. Das weiß jeder Filesharing-Abmahner, das weiß eine breite Öffentlichkeit nicht erst seit dem Redtube-Fall. Vielmehr ist immer wieder zu beobachten, dass Grenzen der Datenverwendung und Zweckbindungen nur ein müdes Lächeln hervorrufen, wenn denn Stimmen zu gewinnen sind. Ein anderes Beispiel: die Überwachung der Autobahnen mit Kennzeichenerkennung (TollCollect Daten, die scannen ALLE Fahrzeuge) ist praktisch seit ihrer Existenz immer wieder entsprechenden Begehrlichkeiten ausgesetzt, und das Verwendungsverbot der Daten für andere Zwecke als der Mautermittlung wurde m.E. auch schon durchbrochen, siehe LKW-Schützenfall.

Mir hat bislang noch keiner vermitteln können, welchen Mehrwert bei der Verhinderung von schweren Straftaten die VDS bieten soll. VDS ist ein reines ex post Werkzeug. Ja, man weiß hinterher dann vielleicht, dass der Attentäter X zwei Tage vor dem Anschlag mit Y telefoniert hat. So wie bei der Kameraüberwachung damals in London: man sah die Täter mit ihren Rucksäcken in Bus und UBahn. Wie im schlechten Horror/Katastrophenfilm.
Aber verhindert hat die Kameraüberwachung den Anschlag nicht. Am wirksamsten ist da immer noch die klassische kriminalistische und auch geheimdienstliche Arbeit, mit Beobachtung, V-Leuten, Spurenanalyse. Das totale Versagen unserer Dienste beim Thema NSU oder auch NPD sollte nicht davon ablenken, dass man solche Arbeit auch anders machen kann, und sicher viele sie auch anders machen als in der Presse zu lesen ist. Aber das ist halt anstrengend, teuer, nicht so flashy.

VDS hilft erst recht nicht gegen eine Gruppe von Straftätern, denen ihr eigenes Überleben egal ist. Bislang konnte man immer noch davon ausgehen, dass ein Täter sich zum Tatort hinbewegt und dann wieder davon weg, weil er überleben will, unentdeckt sein will. Das galt etwa auch für die RAF. Die heutigen Täter mit terroristischem Hintergrund wollen das nicht unbedingt. Und dagegen hilft keine VDS.

Systematisch stört mich an der Diskussion, dass immer wieder behauptet wird, die VDS sei notwendig, ohne dass belegt wird, warum. Gegner mögen doch beweisen, es sei nicht so - der Ton schwingt bei Ihnen auch mit.

In einer freien Gesellschaft bedarf der Grundrechtseingriff, und darum handelt es sich zweifellos, der Rechtfertigung, d.h. es muss der Eingreifende den Nachweis erbringen, der Eingriff ist notwendig, erlaubt und verhältnismäßig. Der Staat muss begründen, warum er die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat überwinden will, nicht umgekehrt.
Dass das einigen autoritär gedrillten ratzfatz-Figuren nicht passt, ist dabei der klassische Konflikt, den man aushalten muss. Diese Figuren finden sich dabei quer durchs Parteien- und Meinungsspektrum, von einem FJS seelig über den ehemaligen Partyminister Sigi bis hin zu irren Femfascho-Twitterpilzen, die die VDS nur für Männer wollen.

Edit: ein langer, "perfekter" Rant - ich hoffe trotzdem, nicht zu aufdringlich.

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... schon richtig - aber wie Du weisst stehen Schweine auch zum Fressen gerne oft im eigenen Trog (und kacken auch noch rein) ... ohne die ganzen schoenen Metadaten waere die UserExperience bei so manchem Dienst doch deutlich eingeschraenkt. Und ab wann die Metadatenhaltung zur Vorratsdatenspeicherung mutiert ist doch sehr subjektiv ... halber Tag? ganzer Tag? ... eine Woche?

Mich stoert bei der Diskussion um die VDS systematisch, dass immer behauptet wird - ohne das zumindest Beispielhaft belegen zu koennen - dass die VDS intrinsisch so derartig evil ist.

Nicht dass die bekannte Anzahl aufgeklaerter Straftaten durch VDS jetzt sehr gross ware, aber zumindest ein Fall ist mir dezidiert bekannt der weitgehend durch Verwendung von Verbindungsdaten aufgeklaert werden konnte ... immerhin.

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Nochmal: VDS ist ein Grundrechtseingriff, und dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. Nicht andersherum.
Ersetzen Sie mal "VDS" durch "Verstaatlichung allen Eigentums". Was meinen Sie, wie zwanglos die Leute verstehen würden, worum es geht.

Das eigentliche Problem bei der Diskussion ist, dass keiner kapiert, was da möglich gemacht wird. Insofern auch hier erneut der Hinweis, sich mal unter dem Stichwort Big Data, customer behaviour und conversion optimization kundig zu machen. Das zeigt, was die Technik prinzipiell schon heute zu leisten vermag. Bei mir führt das dazu, mich bei jedem Besuch von amazon & co. als eine Legehenne zu fühlen, Käfighaltung, siewissenschon. Aber ich muss da nicht hin.

Aber was, wenn solch mächtige Tools, gepaart mit staatlicher Autorität und Durchsetzungsmacht, in die Hände von Dilletanten gerät? Deren naiv-dumme Nutzung von IT schon heute zum Himmel schreit? No way. Mein Leben soll kein Kafka Prozess sein.
Eine Vorahnung mögen Ihnen die teils absurden Ereignisse um die US no-fly-Listen bieten. Diese basieren, zumindest auch, auf Auswertungen von Verbindungsdaten.

Der Nutzen der VDS ist bislang zweifelhaft, bestenfalls anekdotisch und koinzidentiär belegt. Kausale Belege sind mir nicht bekannt. Demgegenüber stehen massive Grundrechtseingriffe. Wie die aussehen, lässt sich im Volkszählungsurteil des BVerfG nachlesen.

Der Preis ist schlicht zu hoch.

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@greenbowlerhat/Jean Luc:
Sagen wir ganz höflich - Sie haben mich beide nicht überzeugt. Die technischen Argumente (mit den Daten aus X ist Y möglich) sind richtig (soweit kannte ich mich schon aus), aber nicht wirklich ein Argument. Möglich heisst nicht wahrscheinlich oder real, geht es nur um Mögliches, bitte ich um die entsprechende Konsequenz: Abschaffung des Staates und der Justiz.

Um es ganz einfach zu machen - wenn ich unterstelle, dass Staat und Justiz zu meinem Nachteil zusammenarbeiten, bin ich heute schon tutto completti schutzlos. Mit oder ohne VDS.

Die VDS selber, greenbowlerhat, ist nach meinem Dafürhalten eben kein Grundrechtseingriff, erst ihre Auswertung wäre ein solcher. Und dann überzeugt mich der Hinweis darauf "was damit alles möglich wird" eben nicht - sobald ich einen Staat und eine Justiz überhaupt akzeptiere (mangels besserer Alternativen) ist es aufgrund des Machtgefälles unvermeidbar, dass ich im Extremfall (Versagen der Exekutivschranken) schutzlos bin. TANSTAAFL.

Mir geht es bei der VDS auch nicht um Straftatenvorbeugung (das halte ich für eine Illusion), sondern um Straftatenaufklärung nach vollendeter Tat, klassische Polizeiarbeit also. Mit der Verlagerung ganzer Bereiche menschlicher Kommunikation und menschlicher Aktivitäten ins Netz müssen die Aufklärungsmöglichkeiten zumindest Schritt halten können, ich persönlich halte es für nicht hinnehmbar, dass man die Einschränkung dieser Möglichkeiten per absoluten Speicherverbotes täglich ausweitet. Wenn ich über das Netz Gelder verschieben kann, Absprachen treffen, Bestellungen vornehmen, Ziele ausspähen, Transportmittel buchen, etc. - dann muessen Polizei und Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit haben, das nachträglich aufzudröseln, weil ich ihre Handlungsmöglichkeiten andernfalls drastisch einschränke.

Die anschwellenden Untergangsgesänge kenne ich seit der Zeit der Notfallgesetzgebung Ende der sechziger. Nichts von dem, was damals alles als "Möglichkeit" phantasiert wurde, ist bis heute eingetreten. Zero, nada, gar nichts.

Was mich dann zu hm555 bringt: Beliebtes Strohmannargument. Wenn man X macht, warum dann nicht gleich X+Y+Z? Weil, lieber hm555, X bis gestern polizeilich wegen "analoger" Spuren aufklärbar war und ich nur diesen Zustand wiederherstellen will. Und weil Y und Z (die Kamera in jeder Wohnung) gestern verboten war und auch morgen aus guten Gründen verboten bleiben sollte, wenn nicht im Einzelfall richterlich angeordnet (dann geht es nämlich heute schon, wie auch Sie wissen).

Solange der Richtervorbehalt bleibt, hätte ich mit einer VDS kein prinzipielles Problem. Wer dem Richtervorbehalt grundsätzlich nicht traut, soll dann bitte die Konsequenzen benennen: Abschaffung des Staates, sofort. Aufgrund des Gewaltmonopols ist der, wenn man die Justiz flächendeckend für blöd und korrupt hält, das eigentliche Problem, weil er gegenüber dem einzelnen so mächtig ist. und das, wie schon gesagt, mit oder ohne VDS.

Gruss,
Thorsten Haupts

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... letztendlich ist die ganze Diskussion obsolet, das Spiel ist schon lange verloren - was technisch moeglich ist wird auch gemacht, macht euch da keine Illusionen.

Es gibt da hoechstens physikalische Grenzen was das Vorhalten von Rohdaten angeht - muss man halt etwas Agglomerieren, Reduzieren ... ich habe selbst schon an solchen Themen gearbeitet - wie gesgat, macht euch da keine Illusionen.

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@greenbowlerhat: Verhinderung von schweren (und sonstigen) Straftaten bedeutet ja nicht unbedingt, dass die Strafverfolgung diese Taten verhindert; es bedeutet auch, dass bestimmte Taten nicht begangen werden, weil die Wahrscheinlichkeit stark steigt, dabei erwischt zu werden. Dadurch ist es eben kein reines ex post-Werkzeug.
In den letzten 10 Jahren habe ich mich sehr intensiv mit Online-Kriminalität beschäftigt (auf Präventionsseite) und weiss dadurch einiges über die Schwierigkeiten bei den Ermittlungen. Da wurden dann schon mal Sachen eingesetzt, die auch eher kritisch beäugt werden ("Bayerntrojaner" usw.). Sehr viele Fälle im Bereich Onlinebetrug würden nicht stattfinden, wenn es eine rückverfolgbare Kommunikation gäbe.
Ist es das wert? Das muss wohl jeder selbst entscheiden.

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@thora: wenn Sie schon verkennen, dass die VDS die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten bedeutet und das nicht als Grundrechtseingriff sehen, dann diskutieren wir freilich meilenweit aneinander vorbei. Ich empfehle daher zunächst dringend die Lektüre des Volkszählungsurteils und im Anschluss daran die zur GPS-Überwachung, zum genetischen Fingerabdruck, zur Rasterfahndung und auch zur "VDS alt".

Und mitnichten unterstelle ich ein Komplott von Staat und Justiz, das dürfen Sie schon genauer lesen. Ich beobachte aber Leichtfertigkeit, Schlampigkeit, Gedankenlosigkeit, Kaltschnäuzigkeit, Ignoranz, Bequemlichkeit, Faulheit, Wurstigkeit im Umgang mit den scharfen Mitteln, die der Staat im Portefeuille hat. Das Vertrauen, dass da stets wohlabgewogen, begründet und angemessen vorgegangen wird, habe ich schlicht nicht.

Auch der Verweis in die 60er und 70er schlägt fehl. Unterschlagen wird dabei, dass bis vor wenigen Jahren reine Sachzwänge effektive Ausübungsschranken für die damals geschaffenen Rechte darstellten. Wenn ich Telefonüberwachung nur analog mit Band und Karteikarte machen kann, dann ist das immer noch ein Grundrechtseingriff, betrifft aber nicht viele. Wenn ich aber die gesamten Verbindungsdaten der gesamten Republik monatelang aufzeichnen kann, ich mir den dafür notwendigen Speicher beim Saturn für 100 EUR kaufen kann und ich diese Daten dann zusammen mit jede Menge anderer Daten aus anderen Quellen auswerten kann, ist das einfach eine andere Situation. Bitte hier insbesondere im Rasterfahndungsurteil lesen.
Warum es zur Verbrechensbekämpfung nicht ausreichen soll, anstelle einer VDS zielgerichtet - und dann mit Richtervorbehalt - Kommunikation zu überwachen, meinetwegen dann auch Inhalte, erschließt sich mir nicht. Und das geht heute schon.

Dass der Richtervorbehalt als Kontrollinstrument faktisch weitgehend sinnlos ist, ist weithin bekannt und unzählige Male dokumentiert. Redtube habe ich genannt, weitere Fälle spuckt Ihnen Google aus. Ich halte es für unredlich, das mit der Forderung nach Abschaffung des Rechtsstaats gleichzusetzen, ein echtes Argument ist das nicht, eher eine Flucht ins Polemisch.

Mein Anliegen ist ganz das Gegenteil. Gerade die Bindung der Exekutive und Judikative an Recht und Gesetz muss das Ziel sein. Und da darf man verstehen, dass es neben der VDS auch andere Rechte gibt, die höherrangig sein können.

Zustimmen kann ich Ihnen nur insoweit, dass kaum nachvollziehbar ist, weshalb ausgerechnet die VDS zum Kristallisationspunkt wird für eine Diskussion über die informationelle Selbstbestimmung. Denn die hätte längst früher geführt werden müssen. Bzw. ist eigentlich auch geführt worden, und unser Verfassungsgericht hat sich dazu eigentlich auch recht klar geäußert. Nur die Wahnsinnigen im Raumschiff Berlin, getrieben von Lobbygruppen und wasweissich, die wollen das nicht verstehen.

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greenbowlerhat, das Vertrauen in "stets" hatte ich
noch nie, praktisch reicht(e) mir immer ein "überwiegend".

Ihre Frage, warum es zur Verbrechensbekämpfung nicht ausreichen sollte, verstehe ich allerdings genausowenig, wie Sie meine Haltung zur Grundrechtsvereinbarkeit der VDS (die eh vom Verfassungsgericht festgelegt werden wird).

Muss ich tatsächlich erklären, warum es zwischen heute und den siebzigern einen Unterschied gibt, als es für fast alle die Tätigkeiten physische Belege (und Zeugen gab), die heute nur noch in Form von Daten(verbindungen) existieren? Das mit den siebzigern und heute ist nämlich ein zweischneidiges Schwert - klar haben sich die Möglichkeiten der Überwachung vergrössert. Und im gleichen Ausmass die der Verschleierung.

Sonst ist wohl nicht erst seit heute klar, dass wir in dieser Frage zu keiner Verständigung kommen werden :-). Finde ich auch nicht weiter tragisch.

Gruss,
Thorsten Haupts

P.S.: Ich wollte die Debatte einfach deshalb führen, um die Stimme von VDS-Nicht-Gegnern hier überhaupt einmal einzuführen. Nach meiner Beobachtung findet eine wirkliche Debatte dazu in der Öffentlichkeit (und unter Einbeziehung von Rechtspraktikern) nämlich nicht statt, statt dessen beharken sich beide Seiten mit Platitüden, Unterstellungen und Phantasien. Ich bin für Ihre Ausführungen durchaus dankbar, weil sie mir die Sichtweise eines echten Liberalen in der Frage besser verständlich machen.

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Wir wollen es also basisdemokratisch haben? Dann kann und muss die VDS kommen. Man darf sich da nichts vormachen. Zehn von neun Leuten geht es am Ar$ch vorbei, ob VD eine Weile gespeichert werden. Unter denen hat die größere Hälfte noch nie von VDS gehört. Außer uns vieren sind wir drei die beiden einzigen Prozent mit Nullleiter am Aluhut.

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Bin auch für direkte Demokratie.
Aber bitte davor erst mal alle illegalen Rauschmittel freigeben.

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Wir die direkte Demokratie dann besser? Oder nur leichter zu ertragen?

Gruss,
Thorsten Haupts

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Nun, wen würde es dann noch kümmern, ob sie "besser" ist?
Hauptsache der Nachschub ist gesichert (könnte man aus den dann wegfallenden Abgaben für die ÖR finanzieren).

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Nach demselben Prinzip könnte man die Überwachung beliebig erweitern.
Warum nicht z.B. in allen privaten Wohnräumen Videokameras und Abhörwanzen installieren, die alles aufzeichnen und drei Monate lang speichern?
Natürlich "nur auf Vorrat", mit der Maßgabe (fest versprochen), dass niemand das angucken darf, jedenfalls nicht legal, und dass hinterher alles gelöscht wird.
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Wer nicht unter Verdacht gerät, hat nichts zu befürchten!

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Die Hinterher-Aufklärung wäre auch mit klassisch-analogen Methoden möglich. Jedenfalls wurden schon vor Erfindung des Internets ab und zu Straftäter gefasst. Und wenn es bei der NSA etwas länger dauerte, muss das wohl andere Gründe gehabt haben.
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Und einen Witz muss ich auch noch loswerden: Es ist noch keine 10 Jahre her, da schreib die Qualitäts-Wahrheitspresse im vollen Ernst, in GB und USA gäbe es keine polizeiliche Anmeldung, weil ein solcher "Eingriff in die persönliche Freiheit" nach aufgrund der "dortigen liberalen Tradition unvorstellbar" sei und von "freiheitsliebenden Amerikanern niemals hingenommen" werden würde.
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Und mit solchen Leuten soll man diskutieren, "ernsthaft" bitte schön.

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VDS - einige technisch Argumente
@thora
Vorneweg - als Bürger will ich vom Staat in Ruhe gelassen werden wenn ich privat unterwegs bin.

Einige technische Argumente gegen die VDS noch:
- Software kann ziemlich dumm sein - Fehler bei den Aufzeichnungen und Auswertungen durch die VDS wird es massenhaft geben. Strukturell bedingt wird die Fehlerquote durch die Befehlskette geheim bleiben.
- Eine skurile Umkehr der Beweispflicht wird der Einfachheit halber in den ganzen Verfahren verwendet. Es wird angenommen, der Besitzer eines technischen Gerätes (Handy, Computer) sei identisch mit dem Absender der aufgezeichneten Nachrichten. Jedes geklaute/geliehene/unbeaufsichtigtes Handy macht einen schnell so unwiederruflich zum Terroristen. Jeder Beschuldigte wird bald nachweisen müssen, dass er eben nicht der Absender einer bösen SMS/email etc. war wenn Sohn/Tochter/Ehepartner/Nachbar/Dieb/Kollege nur blöde Scherze gemacht hat. Bei dem technisch unaufgeklärten Publikum wird das ziemlich großflächig vorkommen.
- Ich vermisse ein Verfahren um technische Fehler für den Bürger zu erkennen und aus der Welt zu schaffen. Jeder der sich mit seinem Telefon/Internetprovider um Phantasieabrechnungen gestritten hat kennt doch die Zähigkeit dieser Verfahren. Bei der Abrechnung ging es früher nur um Geld - in Zukunft dann vielleicht um einige Jahre Gefängnis wegen Zugehörigkeit zu einer Terrortruppe
- Die Verwendung von Wahrscheinlichkeiten/Schwellenwerten etc. bei der Auswertung von VDS-Bigdata macht die Verfolgung der Straftaten zu einer zufälligen Verfolgung. Das widerspricht zumindest meinem Verständnis von Gerechtigkeit und Gleichheit.

Bis dann...
toffy

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Die Vorratsdatenspeicherung untergräbt das Fernmeldegeheimnis und das Briefgeheimnis. Alles Dinge, die sich unsere Vorfahren mühsam erkämpft haben. Schenken wir es doch her, es ist ja alles für das Wachstum und gegen den Terrorismus!

Und Herr Haupts,
der Einzelverbindungsnachweis der Telekom enthielt nicht den Inhalt der Telefongespräche.

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@pudelfriseur:
War das ein Scherz? Bei Straftatenaufklärung waren auch in der Vergangenheit weder Telefon noch Briefe tabu, und nach meinem Kenntnisstand geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um Meta-, also Verbindungsdaten. Und nicht um Inhalte.

Gruss,
Thorsten Haupts

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@pudelfriseur: Fernmeldegeheimnis und Briefgeheimnis beziehen sich auf den INHALT der Kommunikation, aber nicht darauf, wer mit wem.

Siehe z.B. den entsprechenden Paragraphen:

§ 202
Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

uns so weiter. Es geht explizit um den Inhalt; und darum geht es eben bei der VDS nicht.

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Ja, Vertrauen wir doch der Exekutive!
.
Justiz und Staat sind ja kein monolithischer Block, den man als ganzen für oder gegen sich hat.
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Tatsächlich unterstelle ich Justiz und VErwaltung, dass sie überwiegend korrekt arbeiten WILL. Aber das kann sie überhaupt nur, wenn sie enge Regeln vorgeschrieben bekommt. Ansonsten können sich die KOrrekten gegen die Korrupten intern nicht mehr durchsetzen geschweige denn eine Kontrolle gewährleisten.
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So ein Datenberg schafft gewaltige Anreize zum kriminellen Mißbrauch. Da muss es nicht um politische Verfolgung gehen, sondern einfach um private Rechnungen (Polizisten, die ihre Ex-Freundin ausspionieren, z.B.) oder auch um Beamte, die ihre Zugriffsrechte halt an potente Auftraggeber (Mafia, ausländische Geheimdienste, etc.) verkaufen. Und selbst wer eine solche Möglichkeit gar nicht hat, könnte sie doch zur wirksamen Einschüchterung verwenden: "Übrigens hab ich Zugriff auf Deine Privatphotos".
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Und natürlich wie immer die harte Gegenperspektive:
Würden Sie die VDS auch für unbedenklich halten, wenn sie in Russland, China, etc. ganz legal praktizieren würde? Würden Sie auch dortigen Bürgerrechtlern erklären, dass sie da mal bitte nicht dagegen sein sollen?

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Ich erkläre Leuten in einer Diktatur nie etwas. Ganz einfach, weil deren Exekutiven nachweislich korrupt und bösartig sind und unabhängige Gerichte nicht existieren, also überhaupt keine Exekutivschranken. Weshalb eine VDS null Unterschied machen würde, wenn sich eh niemand an Gesetze hält, sondern nur an Weisungen.

Gewaltenteilung macht den Unterschied. Die Menschen sind dieselben.

Gruss,
Thorsten Haupts

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Was für eine holzschnittartige Dämonologie!
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Als könnte man von Diktatur zur Demokratie kommen oder vom Unrechtsstaat zum Rechtsstaat, indem man einen Schalter umlegt oder ein Götzenbild zerstört oder feierlich ein Papier unterzeichnet, wo in goldenen Lettern draufsteht, dass ab morgen die Gewaltenteilung gilt, aber ganz ganz streng.
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Nein, auch in Nichtdemokratien kann es sehr wohl eine Idee von Rechtsstaatlichkeit geben -- nehmen wir nur die klassischen Monarchien des 19. Jh. in Deutschland. Demokratie hatte man im Grunde bis 1918 nicht.
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Aber jetzt stellen Sie sich mal einen Redner vor, der um 1880 im Reichstag auftritt und sagt: Euch erklär' ich nichts, nie und nimmer, Eure Exekutiven sind korrupt und bösartig, unabhängige Gerichte existieren nicht, überhaupt keine Exekutivschranken! Keiner hier hält sich an Gesetze, sondern nur an WEisungen, und macht ist das, was ihr hier macht ("Gesetzgebung") null Unterschied, und der Hauptmann von Köpenick könnte jeden von Euch auf dem Heimweg verhaften, wenn er Lust hat...

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Eine Idee von Rechtsstaatlichkeit
heisst nicht Rechtsstaatlichkeit, bis zur Selbst- und Fremdbindung der Exekutive an Gesetze ist die Gewährung von Rechten willkürlich und jederzeit widerrufbar. Ja, das ist eine echte Schwarz/Weiss-Grenze (eine der wenigen).

Und in dem Sinne war ganz Deutschland mit der Reichsverfassung von 1871 ein Rechtsstaat - auch die Exekutive, das schloss den Kaiser ein, war an die Gesetze gebunden. Ganz nebenbei war Deutschland damals selbstverständlich eine (unfertige) Demokratie, weil das Parlament bereits das Budgetrecht hatte und die Wahlen frei, geheim und gleich waren (damals allerdings nur für Männer).

Gruss,
Thorsten Haupts

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Das Kaiserreich war schlicht eine Diktatur.
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Selbstbindung an Gesetze läßt sich ja durch einseitige Erklärungen nicht herstellen. Sie müsste von irgendwem überwacht und durchgesetzt werden, und zwar von jemandem mit Machtmitteln. Alle Machtapparate (Polizei und Militär) unterstanden aber letztlich dem Kaiser.
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Die Bezeichnung des Kaiserreichs von 1871 als "Rechtsstaat, in dem die Gewaltenteilung funktionierte" ist nicht unbedingt geeignet, meine Bedenken gegen die VDS auszuräumen.

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@hm555: wo er recht hat, hat er mit dem Rechtsstaat recht. Ausgerechnet auf einem Server von Berlin findet sich dazu eine sehr schöne, wenngleich auch recht ausführliche, Erläuterung: https://www.berlin.de/vak/dokumente/pdf/lehrbriefe/Lehrbrief_Staatsrecht.pdf
Man könnte sich höchstens streiten, ob der Norddeutsche Bund die Merkmale auch schon erfüllte, halt nur noch unfertiger.

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Die Vorstellung, man könnte für die "Einführung des Rechtsstaates" oder auch der "GEwaltenteilung" ein Datum angeben, ist absurd.
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Im Mittelalter z.B. gab die Gewaltenteilung zwischen Kaiser und Papst. Und den Reichstag und Reichsgerichte und so fort.

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Und zur Erinnerung: Auch die DDR stilisierte sich ja als Mehrparteiensystem mit einem Parlament und einer Verfassung und unabhängigen Gerichten und so fort. Heutzutage hat jede Diktatur so was.

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So bei Licht betrachtet gab es schon bei Dschinghis Khan eine Gewaltenteilung a la Meier. Der konnte ja die Frauen eroberter Städte nicht alleine vergewaltigen.

Gruss,
Thorsten Haupts

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Welch cooler Konter.
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Aber ganz im Ernst: Nichtmal mit Dschingis Khan können Sie sich die Sache so leicht machen. Sie müssten schon untersuchen, wie er sich gegenüber der eigenen Bevölkerung verhielt und ob er innerhalb seiner mongolischen Stämme sich nicht auch an bestimmte Rechtsordnungen hielt oder band.
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Gegenüber dem Feind im Krieg gelten natürlich andere (oder gar keine Regeln). Siehe z.B. die deutschen Kolonialkriege in Südwestafrika zu Beginn des 20. Jh. Oder den Militäreinsatz der USA auf den Philippinen 1898.

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Vielleicht gibt es da den verzweifelten Versuch, absolut gesetzte Moralkategorien (gut/böse) mit juristischen Kategorien (Rechtsstaat/Kein Rechtsstaat) zur Deckung zu bringen.
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Aber das kann nie gelingen. Der REchtsstaat ist sicher eine sehr sinnvolle Einrichtung. Aber es ist nicht "das Gute" und sein Fehlen nicht "das Böse".

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Herazallerliebster Fünfermeier,
vor 18 Monaten hätten Sie mich mit der von Ihnen für sich selbst entrüstet abgelehnten Psychopathologiesierung einer Meinung noch richtig geärgert. Heute amüsieren Sie mich, dafür,

mit Dank gute Nacht,
Thorsten Haupts

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Philoneikon: Näh näh näh!
Antilogos: Bäh bäh bäh!
Chor: Tralala!

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VDS lehne ich entschieden ab - verstößt gg Recht auf Privatheit u Datenschutz. Kein deutsches Gesetz u keine EU-RL!

Heiko Maas am 15. Dezember

Umfallfrist 4 Monate.
Rechtfertigung: Es heißt ja jetzt Höchstspeicherfrist.

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Andernfalls müsste er zurücktreten :-). Jetzt haben Sie einen der Gründe für die Haltungslosigkeit fast aller Politiker in parlamentarischen Demokratien. Hätten alle eine echte Haltung, gäbe es in keiner Konstellation und unter keinen Voraussetzungen noch eine Regierung mit einer Halbwertszeit von mehr als 6 Monaten.

Gruss,
Thorsten Haupts

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Das Verrückte ist ja, dass das Umfallen hier wirklich nicht nötig gewesen wäre, angesichts der höchstrichterlichen Urteile.

Ob die SPD noch über 20% kommt bei den nächsten Wahlen...

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Kasten Bier, halbes Schwein, dass diese Frage weder zum Erfolg noch zum Misserfolg der SPD nennenswert beitragen wird? Wo sie das grösste Missfallen dafür erntet, würde sie überwiegend eh nicht gewählt.

Maas ist nicht wegen oder trotz höchstrichterlicher Urteile umgefallen. Sondern wegen der Koalitionsarithmetik. Seine frühere Festlegung war - in der grossen Koalition - dumm im Sinne von "Er hätte wissen müssen, dass früher oder später entweder Umfallen oder Zurücktreten die einzigen Alternativen sein würden".

Gruss,
Thorsten Haupts

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Maas ist als braver Parteisoldat dem Marschbefehl seines großen Vorsitzenden gefolgt, dem er persönlich einiges zu verdanken hat. Das ist soweit nicht anstössig, so funktionieren Parteien halt.

Das Problem liegt mehr darin, dass der Popbeauftragte a.D. mit der fixen Idee losgeprescht ist, der Union ein Politikfeld streitig machen zu müssen - namentlich die innere Sicherheit - um für die SPD an Profil zu gewinnen. Und bei innerer Sicherheit gewinnt ja der allgemeinen Wahrnehmung nach der, der am dollsten auf den Tisch haut.

Ich wäre allerdings eher überrascht, wenn die VDS so oder so für einen nennenswerten Teil des Wahlvolkes ein entscheidender Faktor wäre. Mag trotzdem sein, dass das nach mehr aussieht wenn man unbedingt auf der bequemeren Seite der 20-Prozent-Marke verbleiben will. Gleichwohl ergibt dieser eilige Tatendrang für mich wenig Sinn, das Thema war doch gerade (wieder) sanft entschlafen in dem Sinne, dass eigentlich nur noch die Zeesuh es mantraartig erwähnte.

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sofort in die SdG ! subito!
eine Opera erwartet sie

Ladrone lat. Latrona sind Räuber, Piraten

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Gerne mit Direktlink

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Berlin-Alexanderplatz ist überall
Erst wird im Münchner Englischen Garten ein Schüler fast totgetreten, nun ist die ohnehin am Boden liegende SPD unter dem Gejohle der Qualitätsleserschaft dran.

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werter Schrotsaege, ich trete niemand und lache nicht bei sowas. Die Spd is alive an kicking like mad.

Wie nennen Sie Aufzeichnungspflicht bis zu monatl. Einkommen von 2986? Mietbremse kurz vor Ausbruch der Inflation?
Und 99 weitere Beispiele aus der aktuellen rotroten Regierungsarbeit.

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Wenn die SPD lebendig ist, wird sie einen kritischen Blogbeitrag verkraften. Wenn nicht, ist es zwar Leichenschändung, aber gerade dann auch egal :-).

Gruss,
Thorsten Haupts

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Ich moechte doch darum Bitten auch den hirnerweichenden Schwachsinn den der bergdeutsche Blinddarm der Union so veranstaltet hier - gerade hier- adaequat zu wuerdigen.

Ob das ginge?

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Sie meinen die SPÖ?

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Apropos:
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Stimmt es eigentlich, dass die Null-und-Negativzinsen ein Trick sind, um den Banken auf Kosten der Kleinsparer die bequeme Entschuldung zu ermöglichen?

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Hat vor allem den Nachteil, dass die Zinsknechtschaft (des Häuslebauers etc.) momentan aus den Ranthitparaden rausgeflogen ist. Ein echter Linker müsste sich freuen.
Im Musterland der Theorie herrscht 2 Prozent Inflation, 2 Prozent Guthabenzins und 3 Prozent Sollzins. Moment mal.

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Und die echten Steinerianer über den Endsieg von Silvio Gesell.
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Aber im Ernst: Würde die Weltwirtschaft wirklich zusammenklappen, wenn die Gelddruckgewaltigen den Leitzins so auf 2,0 festlegen würden statt auf - 0,5?

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Weiss ... niemand. Deshalb raten alle, die meisten Zentralbanken in dieselbe Richtung, unter Berücksichtigung der vermeintlichen Erfahrungen von 1929.

Gruss,
Thorsten Haupts

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Hihi,
I promise to pay the bearer on demand ...

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nochmal in die FAZ! die Reisebegleiterin aus Olims Tagen schreibt über eine Tour durch die Wüste.

Ich werde ihr nicht folgen. Aber ich komme auch nicht radelnd über Dons Pässse.

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