Ich würde es mal so sagen:

Da hat der CCC den verwanzten Laptop kräftig durch die Lederhose der Bayern geschoben, und zwar so, dass er im oberen Zweithintern wieder rauskommt.

Montag, 10. Oktober 2011, 17:00, von donalphons | |comment

 
... sie hat den Uhl nicht als Datenschutzbeauftragten eingestellt...

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Man sollte vielleicht dazu übergehen, von einem "Freistaatstrojaner" zu sprechen.

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Der CCC nennt ihn auch nicht mehr "Bundes"trojaner sondern neutraler, allgemeiner: "Staats"trojaner.

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Mich würden ja die Kundendaten der Herstellerfirma interessieren. Darf man so netwas überhaupt entwickeln und anbieten?

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'Zweithintern', herrlich...

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gibt es nich entsprechende gesetzgebung zum thema Hackertools ?

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StGB § 202c
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

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Da bekommt der Ausdruck "Oazoapft is!" endlich mal die tatsächliche Bedeutung.

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Unbedingt mal das Originalpapier des CCC dazu lesen. Der Abschnitt Bewertung ist ziemlich lustig ...

http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf

Ansonsten hat der CCC die technische Kompetenz (und die Glaubwürdigkeit) des deutschen Staats auf CCC herabgestuft ...

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"Darf man so etwas überhaupt legal entwickeln und anbieten?"

Angeboten wird in diesem Markt jedenfalls so allerhand: issworldtraining.com/ISS_EUROPE/

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Man könnte auch darüber diskutieren, warum in den Medien das Landshuter Urteil nicht schon bei seiner Veröffentlichung aufgegriffen wurde. Es ist immerhin vom Januar und aus dem geht das illegale Treiben doch offenbar eindeutig hervor?

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Wahrscheinlich nur eine Frage der Aufmerksamkeits-Ökonomie.
Stichwort: Arabischer Frühling.

(Oder wir mußten auf Constanze Kurz warten, die uns das alles erst mal richtig erklärt :-)

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Bananenrepublik

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Und keiner wird auch nur daran denken, seinen Hut zu nehmen.

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"Wir sind hocherfreut, daß sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze keine fähiger Experte gewinnen ließ und die Aufgabe am Ende bei studentischen Hilfskräften mit noch nicht entwickeltem
festen Moralfundament hängenblieb."

meine Lieblingszeilen aus dem PDF

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Großartig.

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StGB § 202 ff
...ist aber eigenartigerweise nicht einschlägig für den staatlichen Ankauf gestohlener Bankdaten aus der Schweiz...

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wenn ich das richtig in erinnerung habe, greift der 202 auch im falle der schweizer nicht, da rohdaten übergeben wurden.
.
das mag auch gegen Gesetze verstoßen haben, aber in dem fall gibts immer noch die Abwägung von Rechtsgütern. Wie so oft überwog auch in dem Fall das Verfolgungsinteresse des Staates. Ein Beweisverwertungsverbot für illegal erlangte Beweismittel gibt es hier nicht.

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Alternativlos 19 (ca. 1:15)

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Wenn schon
die Piraten vollständig verpennen - was macht eigentlich die famose Netzlobby des Herrn Beckedal et al? Hab die ganze Zeit jetzt auch von denen nix gesehen - was übersehen, vielleicht?

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Die haben immer noch Vereinsjubeltage, weil sie einen ganzseitigen Bericht in der deutschen Wired hatten. Sagt man.

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echte Hechte. Solche.

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Die Trojanerbude aus Mittelhessen wurde abgemahnt.

http://bit.ly/oTthbU

Der Link verweist auf den entsprecheden Blogeintrag des abmahnenden Unternehmens. Dort findet sich auch die Abmahnung als PDF.

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