Illegal

ist es, zu Straftaten aufzurufen. Legal ist es dagegen, eine Doppelmoral zu haben. Man kann nicht dazu auffordern, Bild-Redakteure in das reale Gegenstück der Kloake zu stecken, die in ihrem Kopf ist.

Schliesslich ist das ein zivilisiertes Land. Hier herrscht Pressefreiheit. Gut, und natürlich der Zwang, aktuelle Geschichten für die Auflage zu haben.

Für den Dieckmann darf man deshalb, wie für alle anderen Promis, natürlich auch schon zu Lebzeiten einen Nachruf in der Schublade haben, gleich neben dem von Leni Riefenstahl. Das meinen wir Journalisten nicht persönlich, ist doch klar.

Nicht mehr als eine Notwendigkeit des Journalistenalltags in einem zivilisierten Land. Nicht immer schön, das. Aber auch logisch, irgendwo. Man kann Pornos verkaufen, durch Pornos verkaufen und mit dem Skandal der Pornos verkaufen. Das heisst dann Value Chain. Man kann Value Chains nicht verurteilen - auch Nachrufe sind letztlich nur Teil der Verwertungskette.

Es gibt kein Gut und kein Böse, es gibt nur die Lebenden, die Toten, und die tot gemacht werdenden.

Mittwoch, 18. Februar 2004, 01:12, von donalphons | |comment

 
Diesmal, da haben Sie meine volle Zustimmung. Es ist entsetzlich, Dieckmann scheint, wenn er die Wahl hat zwischen Kunst und Porno, den Fickfilm vorzuziehen, krank, das alles, furchtbar krank.

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