Wer
was gegen die Unrechtseinrichtung GEMA tun will, kann und sollte es hier machen. Und zwar noch heute.
donalphons, 22:54h
Mittwoch, 17. Oktober 2012, 22:54, von donalphons |
|comment
jeeves,
Donnerstag, 18. Oktober 2012, 00:02
"Die GEMA umschließt ca. 57.000 Künstler ..."
Das ist nicht ganz richtig. Weder die Zahl noch der Begriff "Künstler".
.
Die GEMA vertritt durch internationale gegenseitige Verträge so gut wie alle Komponisten weltweit (& deshalb hat vor ein paar Jahren ein höchstes Gericht nicht ganz zu Unrecht diese GEMA-Vermutung aufgestellt).
Die GEMA vertritt auch keine "Künstler" generell, wie eigenartigerweise recht amateurhaft in der Petition gesagt. Sie ist die Vereinigung nur von Komponisten, Musik-Textern und deren Verleger, soweit die Titel verlegt sind.
Disclosure: Ich bin Musikverleger seit 34 Jahren.
.
PS: Bei aller Hochachtung vor fefe (und die ist gross!), aber nicht alles was er meint, muss immer richtig sein. Und in Sachen Urheber hat er, sorry, offenbar ein privates Ding zu laufen: hat er mal Musik ohne zu fragen benutzt und bekam deshalb Ärger? oder weshalb hasst er Komponisten sonst?)
Das ist nicht ganz richtig. Weder die Zahl noch der Begriff "Künstler".
.
Die GEMA vertritt durch internationale gegenseitige Verträge so gut wie alle Komponisten weltweit (& deshalb hat vor ein paar Jahren ein höchstes Gericht nicht ganz zu Unrecht diese GEMA-Vermutung aufgestellt).
Die GEMA vertritt auch keine "Künstler" generell, wie eigenartigerweise recht amateurhaft in der Petition gesagt. Sie ist die Vereinigung nur von Komponisten, Musik-Textern und deren Verleger, soweit die Titel verlegt sind.
Disclosure: Ich bin Musikverleger seit 34 Jahren.
.
PS: Bei aller Hochachtung vor fefe (und die ist gross!), aber nicht alles was er meint, muss immer richtig sein. Und in Sachen Urheber hat er, sorry, offenbar ein privates Ding zu laufen: hat er mal Musik ohne zu fragen benutzt und bekam deshalb Ärger? oder weshalb hasst er Komponisten sonst?)
... link
rollproll,
Donnerstag, 18. Oktober 2012, 12:17
wo hassst er denn "komponisten" ??!
.
der umkerhschluss weil er die GEMA hasse, hasse er auch die von ihr vertretenen Künstler ist ja mal so billig wie die begründung er würde das nur aus persönlicher kränkung machen.
.
der umkerhschluss weil er die GEMA hasse, hasse er auch die von ihr vertretenen Künstler ist ja mal so billig wie die begründung er würde das nur aus persönlicher kränkung machen.
... link
... comment
sylter7,
Donnerstag, 18. Oktober 2012, 03:12
Was nicht verboten ist, ist erlaubt
Ein Rechtsstaat zeichnet sich u.a. dadurch aus, daß ein Anspruchsteller die Voraussetzungen seines Anspruchs beweisen muß. Gelingt ihm das nicht, hat er Pech gehabt.
Anders nur GEMA und GEZ:
Ein Zahnarzt, der in seinem Wartezimmer einen Lautsprecher bspw. mit einem öffentlich-rechtlichen Unterschichtensender dudeln läßt, muß einen Haufen Geld hinblättern, damit abgehalfterte Politiker und Verfassungsrichter einen fett dotierten Ruheposten bei einem Sender erhalten und Musiker, die zu blöd sind, sich um die Vermarktung ihrer Erzeugnisse zu kümmern, auch noch kostenneutral einen Makler beauftragen können.
Das gilt sogar, solange unser Zahnarzt nicht erklärt, daß er überhaupt kein Radio vorhält. Wenn doch, dann kommt zusätzlich die GEMA ins Spiel: Dieter Bohlen und Albert Mangelsdorff bereiten die Patienten sehr plastisch auf ihre Behandlung vor. Das kostet nicht nur Nerven, sondern den Zahnarzt auch weiteres Geld. Der "Künstler" und sein Makler, die sich wie subventionierte Bankster freuen, daß der aus Steuern finanzierte Staatsfunk ihre Machwerke auf unschuldige Patienten losläßt, erhalten nämlich zusätzlich zu der kostenlosen Werbung noch herrliche GEMA-Geldgeschenke.
Ein Rechtsstaat muß natürlich demjenigen effektiven Schutz gewähren, der eine ungenehmigte Aufführung seiner Werke nicht wünscht (Äh, habe ich jetzt Schramm zitiert?).
Das ließe sich aber durch einen Index der geschützten Werke leicht erreichen. Die GEZ- und GEMA-Schärgen könnten kann diejenigen verfolgen, die geschützte Musik aufführen - so, wie sie jetzt auch in jedem Jugend-Club rumschnüffeln.
Derzeit gilt im Bereich der Musikaufführung allerdings: Was nicht erlaubt ist, ist verboten - und das ist nichts anderes als "DDR light".
Anders nur GEMA und GEZ:
Ein Zahnarzt, der in seinem Wartezimmer einen Lautsprecher bspw. mit einem öffentlich-rechtlichen Unterschichtensender dudeln läßt, muß einen Haufen Geld hinblättern, damit abgehalfterte Politiker und Verfassungsrichter einen fett dotierten Ruheposten bei einem Sender erhalten und Musiker, die zu blöd sind, sich um die Vermarktung ihrer Erzeugnisse zu kümmern, auch noch kostenneutral einen Makler beauftragen können.
Das gilt sogar, solange unser Zahnarzt nicht erklärt, daß er überhaupt kein Radio vorhält. Wenn doch, dann kommt zusätzlich die GEMA ins Spiel: Dieter Bohlen und Albert Mangelsdorff bereiten die Patienten sehr plastisch auf ihre Behandlung vor. Das kostet nicht nur Nerven, sondern den Zahnarzt auch weiteres Geld. Der "Künstler" und sein Makler, die sich wie subventionierte Bankster freuen, daß der aus Steuern finanzierte Staatsfunk ihre Machwerke auf unschuldige Patienten losläßt, erhalten nämlich zusätzlich zu der kostenlosen Werbung noch herrliche GEMA-Geldgeschenke.
Ein Rechtsstaat muß natürlich demjenigen effektiven Schutz gewähren, der eine ungenehmigte Aufführung seiner Werke nicht wünscht (Äh, habe ich jetzt Schramm zitiert?).
Das ließe sich aber durch einen Index der geschützten Werke leicht erreichen. Die GEZ- und GEMA-Schärgen könnten kann diejenigen verfolgen, die geschützte Musik aufführen - so, wie sie jetzt auch in jedem Jugend-Club rumschnüffeln.
Derzeit gilt im Bereich der Musikaufführung allerdings: Was nicht erlaubt ist, ist verboten - und das ist nichts anderes als "DDR light".
... link
... comment