Meistens habe ich mich beim Schreiben gut unter Kontrolle

Aber vielleicht ist das gar nicht so klug, vielleicht sollte ich viel öfter meinem Unmut Luft machen, und auch ein wenig populistischer werden, wie die demagogischen Asylfetischisten in Hamburg, die Hausbesitzerplünderer im fettwanstreduzierten und gesichtsruinierten Regierungsachtel und die Sprechverbotsgöbbelinen des antideutschen Reiches. Das kann ich nämlich auch, und anders versteht mich dieses Umfeld vermutlich nicht.

Es sind bei uns im Oberland übrigens nicht nur die grossen Attentate, sondern auch die "regionalen Nachrichten" wie die Forderung nach Freispruch, weil ein Eritreer, der eine 15-Jährige überfallen und sexuell genötigt hat, "freiwillig vom Mädchen abgelassen hat" und "der andere Kulturkreis des Schwarzafrikaners zu berücksichtigen sei". Kulturkreis. Ernsthaft. Der Verteidiger sagte Kulturkreis. Und es gab nur eine Bewährungsstrafe.

Donnerstag, 22. Dezember 2016, 23:44, von donalphons | |comment

 
Bei Strafprozessen wegen Sexualdelikten muss man sich häufiger wundern, was da alles als strafmindernde Umstände zu berücksichtigen sei. Das beschissenste Argument, von dem ich mal las, war der "sexuelle Notstand" des Angeklagten, den der Vorsitzende Richter(!) in zwei verschiedenen Strafprozessen anführte. In dem einen Fall hatte der Täter während der Schwangerschaft seiner Ehefrau eine andere Frau vergewaltigt. Wegen des angeblichen sexuellen Notstands bekam er Strafminderung.

Die Strafverteidiger der Täter führen alles Mögliche als Argumente zur Verteidigung an, das ist schließlich deren Job, das Bestmögliche für den Angeklagten herauszuholen. Das Urteil sprechen aber andere, auch das Strafmaß legen nicht die Anwälte fest. Die Spanne des Strafmaßes steht im Gesetz, genauer gesagt im § 177 StGB:

Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
2. dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder
3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



Dass der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkam, ist nicht ungewöhnlich. Fürs Grabschen und Küsse aufzwingen gibt es keine Gefängnisstrafe, auch nicht wenn die Geschädigte ein 15-jähriges Mädchen ist. Die meisten Fälle werden gar nicht angezeigt, geschweige denn der Täter ermittelt und vor allem auch angeklagt.

Ich war selbst als Zwölfjährige dabei, als meiner gleichaltrigen Freundin ein wildfremder Mann plötzlich von hinten unter den Rock zwischen die Beine griff und ihr wehtat. Es geschah in der Zooabteilung von Karstadt, wo wir mit der 14-jährigen Cousine der Freundin, Kaninchen anschauten, wie wir das immer taten, wenn wir in der Innenstadt unterwegs waren. Wir sind danach nie wieder dorthin.

Ich kenne übrigens keine Frau, die noch nie in ihrem Leben sexuell genötigt wurde, mich eingeschlossen. Das Risiko, so etwas zu erleben, ist die automatische Dreingabe zum zweiten X-Chromosom.

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Man könntr mal die Frage stellen, ob ein gewisser Teil der Gewalt von Männern gegen Männern nicht auch einem gewissen sexuell-aggressiven Habitus entspringt, so nach dem Motto, ich darf das einfach. ein bekannter Belästiger und Stalker der Blogosphäre versucht nicht nur, sich Frauen rtrotz klarer absage gefügig zu machen, er prahlt auch damit, andere Leute grundlos geschlagen zu haben.

Hält aber einen Medienkonzern nicht davon ab, auf seinem Blog Werrbung zu vertreiben.

Wie auch immer, diese Nummer da erregt bei uns die Leute und der Wahnsinn ist doch: Wenn ich den Kulturkreis und sein Verhalten diskutiere, bin ich ein Nazi. Wenn der Verteidiger ihn diskutiert, ist er strafmildernd.

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Faul im Staate (nicht) Dänemark
Mir fehlt hier die Feinfühligkeit des Richters. Ein Kussversuch unter Jugendlichen ist das eine, ein eher tapsiger Versuch der Annäherung. Berührungen sind in unserem Kulturkreis dann eher ein nächster Schritt, nach einvernehmlicher Küsserei.

Ein völlig fremdes Mädchen zu küssen und zu begrapschen ist sexuelle Nötigung. Das Mädchen wird länger Angst haben, allein mit dem Hund spazieren zu gehen, Albträume, psychologische Behandlung etc. Vielleicht auch bleibende Beziehungsstörungen.

Mir ist der Kulturraum des Grapschers komplett egal. wenn dort Frauen gegen ihren Willen verheiratet werden, geküsst, beschnitten oder vergewaltigt werden dürfen, ist das kein Grund, das hier fortzusetzen. Und im Zweifelsfall ist eher den Frauen Asyl zu gewähren als einem Wehrdienstverweigerer. Und Hormonüberschuss, der nicht unter Kontrolle ist, ist kein mildernder Umstand, sondern eher ein Grund für eine Zwangskastration oder für einen gutmeinenden Hinweis auf Bordelle, in jedem Falle aber für eine Erziehungsmassnahme, die über ein "DuDuDu" eines Richters hinausgeht.

Mutti würde sicher gern unsere Söhne dorthin schicken, um sich totschiessen zu lassen, während die dortigen jungen Männer hier an den Töchtern...sorry für die Polemik, mir kommt bei der Liste der Afghanen und Nordafrikanern mit zahllosen Einzelfällen nur noch die Galle hoch....

Und das grösste Missverständnis daran ist, dass die wirklichen Asylsuchenden unter den Migrationskriminellen und hormonüberschütteten Glücksuchern leiden und letztlich unter die Räder kommen.
Erinnere nur an den vergewaltigten 4 jährigen Iraker, "der es ja gut weggesteckt hat".

Deutschland ist in dieser Hinsicht übergründlich, wenn die Stimmung hier kippt, dann oft ins andere Extrem, seltener wird eine Kurskorrektur vorgenommen, ohne gleich alles in Frage zu stellen.

Und wenn sie nicht kippt und alles ohne Korrekturen so weiter läuft: rette sich, wer kann, ich möchte (und werde) in 4 Jahren nicht mehr hiersein.

Jobs sind portabel (meinem Brötchengeber ist es egal, ob er +49,+41,+43, +39 oder +1 vorwegwählt, Hauptsache, ich mache meinen Job) und Vermögen lässt sich liquidieren, wenn auch nur über die Zeit...Hoffentlich kommt die Zwangsabgabe für Immobilienbesitzer nicht zu schnell...

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Don, das ist sehr gut möglich, dass ein sexuell-aggressiver Habitus dabei eine Rolle spielt. Ich wurde und werde - auch in Deinem Blog - von anderen Kommentatoren ja mitunter für einen Mann gehalten, von daher kenne ich auch dieses Alpha-Männchen-Gehabe gegenüber mir als vermeintlich anderen Mann.

Wen Du in dem konkreten Fall meinst, den Du erwähnst, weiß ich nicht, es klingt aber nach einer widerwärtigen Person.

Dass sich die Leute darüber aufregen, wundert mich nicht. So eine Argumentation macht auch wütend. Insofern hat der Strafverteidiger dem Angeklagten - und allen anderen Afrikanern und sonstigen Flüchtlingen - keinen Gefallen damit getan, ausgerechnet dieses Argument als Begründung für den Antrag auf Freispruch anzuführen. Vermutlich ist diesem Anwalt nichts Besseres eingefallen, Alkohol war wohl nicht im Spiel. Das ist ja hierzulande sonst ein sehr beliebtes Argument für verminderte Schuldfähigkeit (im Gegensatz dazu wird in einem der baltischen Staaten Alkoholkonsum strafverschärfend gewertet).

Kennt eigentlich jemand die Strafgesetzgebung Eritreas hinsichtlich Sexualdelikte? Ich halte es für durchaus möglich, dass solche Taten dort ebenfalls strafbar sind. Dann wäre die Argumentation des Anwalts doppelt dämlich. Wenn der Vorsitzende Richter etwas mehr auf Zack gewesen wäre, hätte er dieses Argument dem Anwalt um die Ohren gehauen. Oder wenigstens den Angeklagten gefragt, ob man in Eritrea Frauen einfach begrabschen und küssen darf. Und ob irgend ein Mann auf der Straße eine der Schwestern des Angeklagten einfach anfassen und küssen dürfe. Ein paar deutlichere Worte des Vorsitzenden Richters bei der Urteilsverkündung habe ich auch vermisst. Die Ermahnung, "wenn so etwas noch einmal passiert, riskieren Sie eine Strafe ohne Bewährung“, finde ich zu wenig.

Hautfarbe, Herkunft und Kulturkreis mal beiseite: Ich denke nicht, dass ein deutscher Täter eine höhere Strafe bekommen hätte, die dann nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.

@ buerger: Bitte lesen Sie den verlinkten Zeitungsartikel nochmals genauer: Es war nicht der Vorsitzende Richter, sondern der Anwalt des Angeklagten, der mit dem "anderen Kulturkreis" argumentierte.

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Ich habe mal eben ein bisschen gesucht:

Art. 595 of the Eritrean Transitional Penal Code:
Sexual outrages on minors between fifteen and eighteen years of age.

Leider fand ich auf die Schnelle nicht den Originaltext, aber immerhin eine kurze Beschreibung der einschlägigen Paragraphen des Sexualstrafrechts in Eritrea:

The Government pursues a strict policy of zero-tolerance for sexual violence. Article 589 of the Transitional Penal Code of Eritrea criminalizes a person who compels or induces a child under 15 years of age to submit to sexual intercourse. This offense is punishable by rigorous imprisonment for up to 15 years. Apart from this, any other sort of sexual outrage or indecent act on a child under 15 years of age or between 15-18 years of age is penalized under Articles 594 and 595 of the Penal Code.

Any indecent act on a child between 15-18 years of age is penalized - demnach ist es auch in Eritrea verboten.


Im Zeitungsbericht ist die Rede davon, dass der Täter noch den Status eines Asylbewerbers hat, die Entscheidung darüber steht demnach noch aus.

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@aboretum: Wenn Grabschen zu "sexueller
Nötigung" zählt, glaube ich Ihnen aufs Wort. Allerdings stehen dem dann wohl auch etwa 35 bis 50% der Männer gegenüber, die so etwas auch schon mindestens ein Mal in ihrem Leben erlebt haben. Yep, Griffe von Frauen nach Po oder Penis ohne explizite Einladung.

Die Zeit zwischen 15 und 25 ist je nach Betrachtung entweder eine sehr gefährliche oder eine von Abenteuer und Ausprobieren. ICH plädiere ja gefühlt seit einem Jahrhundert für die Rückkehr zur viktorianischen Sexualmoral - die passt auch viel besser in die voraussichtliche Zukunft Europas :-).

Gruss,
Thorsten Haupts

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@arboretum @thorha
Im verlinkten Artikel steht klar, wie der Anwalt argumentiert hat und das ist seine Aufgabe, mögliche mildernde Umstände anzuführen. Meine Kritik zielte auf das Urteil und insbesondere die "Ermahnung" des Richters ab.

Es ist schwer, ohne Kenntnis der genauen Umstände zu urteilen. Aber wenn man unterstellt, dass der Angeklagte dem Mädchen unbekannt war, was sich aus dem Artikel schon ableiten lässt, hat das Begrapschen mit aufgezwungenem Kuss eine andere Qualität als ein Klaps auf den Po (der auch nicht akzeptabel ist) in einer Diskothek oder einem Volksfest.

Es ist wohl richtig, dass Richter auch bei einem deutschen jungen Mannn ähnlich geurteilt hätten, das macht es aber nicht richtig. Ich finde nicht, dass es mit Ermahnung abzugelten ist, wenn ein Erwachsener sich nicht benehmen kann und seine Hormone nicht im Griff hat. Dass gilt für Mann wie Frau. Das nonverbale Signalisieren, ob eine Annäherung erwünscht ist, ist in verschiedenen Kulturkreisen unterschiedlich und muss man erlernen, wenn man in einem anderen Kulturkreis unterwegs ist.

Das über ein ungekanntes Kind herfallen nicht akzeptabel ist, auch dann nicht, wenn das Mädchen im knappsten Bikini unterwegs ist, hat aber mit Kulturkreis nichts zu tun. Das sollte in den meisten Ländern so sein und im Übrigen gilt das Landesrecht: in Singapur spuckt man nicht auf die Strasse, im Iran küsst man nicht in der Öffentlichkeit und in Griechenland geht man sittsam bekleidet in die Kirche. Erwarte ich von einem Gast, genauso, wie ich zu Hause darum bitte, dass dreckige Schuhe in der Diele bleiben und nicht geraucht wird und keiner auf den Boden rotzt. Wenn allerdings ein Gast ungebeten meinen Töchtern an die Wäsche geht, wird der Hausherr, der ansonsten gemütliches nördliches Blut in den Adern hat, extrem ungemütlich.

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Das wäre ein interessantes Gedankenexperiment: Ein einem anderen Kulturkreis Angehörender, nehmen wir einmal an, es sei der Vater der 15-Jährigen, kommt "passend" dazu. Da sein Frontallappen wegen Adrenalinüberschuss eine Latenz von 30 Sekunden aufweist, dreht er den 25-jährigen zwei mal durch den Wolf, grobe Scheibe. Ich bin mir nicht sicher, ob das dann mit einer Bewährungsstrafe enden würde.

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Mehr Infos hier:

https://www.ovb-online.de/rosenheim/sex-attacke-15-jaehrige-bewaehrung-7146782.html

Ich finde es insofern interessant, dass das Reden über den Kulturkreis und seine Haltung zu Übergriffen bei uns "Rassismus" wäre, im Prozess aber ein berechtigter Punkt sein und zu Freispruch führen soll. Ein und die gleiche Sache.

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@buerger: Wir haben gar keinen Dissens - ich bin genau so erzogen/sozialisiert worden und halte das alles für absolut selbstverständlich.

Meine Erwiderung bezog sich auf aboretums Feststellung, JEDE ihr bekannte Frau sei in ihrem Leben schon mal sexuell belästigt worden. Das scheint mir eben nicht ganz so einfach und selbst die in Feministenkreisen gehypten Umfragen geben dieses Extrem nicht her (unter Einbeziehung von "sexuell anzüglichen Blicken").

@mea culpa: Das Einbeziehen oder Nicht-Einbeziehen von "Kultur" verursacht mir persönlich ohnehin zunehmend Unbehagen. Ein Teil der Einwanderer ist IMHO schlicht un-zivilisiert - und Zivilisation ist eine ungeheure (und ständig gefährdete) menschliche Anpassungs- und Lernleistung, die man nicht in wenigen Monaten oder Jahren im Schnellverfahren nachholen kann.

Gruss,
Thorsten Haupts

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Dududu
Volkimmen irre, jemanden aus einem Land, in dem ein Menschenleben nichts zählt, nicht zu bestrafen.
Es ist vollkommen unwahrscheinlich, dass der Angeklagte versteht, dass er ernsthaft schuldig gesprochen wurde.

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Da gab es wirklich den Clash of Cultures
„Wenn so etwas noch einmal passiert, riskieren Sie eine Strafe ohne Bewährung.“

Wie kann man als Richter so etwas äußern? Ein entsprechend Sozialisierter wird dies normalerweise so verstehen, dass er gerade nochmal am Knast vorbei geschrammt ist. Es ist jedoch auch problemlos möglich, das ganz anders zu interpretieren: Hey, ich kann hier der letzte Ar... sein und Kinder belästigen, und es gibt keinerlei Konsequenzen! Vielleicht beim nächsten Mal, aber vielleicht auch nicht, es hat ja schonmal geklappt. Da wird der gesamte Apparat aufgefahren: Polizei, Anwalt (ich gehe mal fakenewsig davon aus, dass der vom Staat, also uns, bezahlt wird), Staatsanwalt, Richter, Zeugen, und danach darf ich einfach aus dem Gericht rauslatschen.

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Von sexuellen Übergriffen verschontes xx-Wesen
Jetzt kennen Sie eines, Werte arboretum - mich.
Versucht wurde es freilich schon mal bei mir bzw. bei meiner damaligen Schulfreundin. Ist dann aber für den kleinen W*chser gaaanz anders ausgegangen, als er sich das vorgestellt hatte. Aua aua. Grundkenntnisse in wirksamen SV-Techniken sollte frau, das muss ich fairerweise dazusagen, allerdings schon haben (und sich dann auch trauen, sie anzuwenden).

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Bei der Beurteilung von Strafrahmen bin ich immer sehr vorsichtig, wenn ich nicht die gesamte Akte und den Verlauf der mündlichen Verhandlung kenne.
Eine gewisse Asymetrie bei der Beurteilung durch manche Publizisten fällt natürlich auf.

Gemeinsam haben Rechts- und Linkspopulisten, daß sie eine Gesinnungsjustiz herbeiwünschen aber in ihrer mangelintelligenten Verblendung nicht bedenken, daß das Pendel einmal zurückschlagen kann.

Sine ira et studio sollte man herangehen. Aber dazu sind Populisten wie Bachmann und Maas weder willens noch fähig.

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Weise Worte!
Interessant natürlich auch, dass all diese Einzelfälle keinen #aufschrei wert sind, aber ein blöder Spruch eines einheimischen Politikers eine Riesenwelle machte. Da wird schon sehr mit zweierlei Maß gemessen.

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Dazu hat gerade der Danisch was: „Die Schweigespirale bekommt Risse”

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SdG
Der Deus Artikel ist prima. Doch gibt es seit Heiligabend einen neuen guten SdG

Don war Coppa kaufen im Schnalstal

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