Noch besser

Ein verbindliches Standesrecht für Journalisten schlägt das Finblog vor - wie wäre es mit einem Standrecht, anzuwenden auch auf die PR? Es würde keine zwei Wochen dauern, bis das Bildblog keine Arbeit mehr hätte, und ein ekelhaftes Berufsbild würde verschwinden.

Montag, 25. Juli 2005, 03:02, von donalphons | |comment

 
Für die PR gibt es natürlich auch ein Standrecht.

Beispiel den Code de Lissbone.

Artikel 15
Jeder Versuch, die Öffentlichkeit oder ihre Repräsentanten zu täuschen, ist nicht zulässig. Informationen müssen unentgeltlich und ohne irgendeine verdeckte Belohnung zur Verwendung oder Veröffentlichung bereitgestellt werden.


Gut dass in einer Umfrage bei PR-Verantwortlichen lediglich 35% den Code de Lissbone kannten. Sonst würde wieder ein ganzes Gewerbe verschwinden.

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Und für die 35% ist der Code de Lissbone wahrscheinlich eine Verschlüsselungstechnik, mit der Nummernkonten in den portugiesischen Offshorebanken angesteuert werden können.

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schon karl kraus beklagte bitter, dass auf hundert pressköter nicht eine hetzpeitsche käme.

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Für Kleinschreiber hatte er, glaube ich, den Vorschlaghammer empfohlen.

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... glaube ich nicht.

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