here we go - § 131 StGB ist unser Freund

und ausserdem ist bekannt, wer von wem gewisse Ekelvideos produzieren liess. Da steht also:
* (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
o 1. verbreitet,
o 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
o 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
o 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
* (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
Ich sag´s mal so: Unter diesem Gesichtspunkt ist es gar nicht klug, der Gegenseite gerichtsverwertbare Beweise für die eigene Urheberschaft solcher Werke zu liefern. Wirklich nicht. DumdiDum. Sollte da etwa...?

Donnerstag, 9. August 2007, 03:55, von donalphons | |comment

 
Nach dem Guerilla-Marketing ist jetzt das Al-Qaida-Marketing der letzte Schrei: Der Täter sprengt sich mitsamt dem Kunden in den Orkus ...

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Und lanu steht unter dem Schutz des Absatz (3). Das passt doch perfekt. Und? Hast Du schon eine passenden Staatsanwalt im Auge?

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Na klar, in Bayern gibt es nicht nur die führenden Cybercops, sondern an der Oberstaatsanawaltschaft auch eine nette Einrichtung für falsch verstandene Kunstfreiheit Berliner Werbefreunde.

Und Haifische frei Haus.

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Ach übrigens: Sollten wir einen schon mal einen Fond für Aline Neumann auflegen? Offenbar mag man es an der Elbe nicht (http://blog.jvm-neckar.de/2007/08/07/schlechte-eigenwerbung/), wenn man am Neckar mal transparent wird (http://209.85.135.104/search?q=cache:NidIjwlJCOgJ:blog.jvm-neckar.de/2007/08/07/schlechte-eigenwerbung/).

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Ein Preis für "Die Gerechten unter den Werbern"?

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Ich dachte eher an Unterhaltssicherung. Für den Fall das A***q "Blutrache" bei den Hamburger Brüdern einfordert.

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Ich glaube, die Jungs da haben bald ganz andere Probleme als eine Bloggerin der Konkurrenz. Denn inzwischen kenne ich auch des dritten Videos.

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Schwierig ...
Ja, auf Grundlage des §131 könnte man durchaus eine Klagevorlage basteln. Aaaaber ...

Da gibt es leider/zum Glück die sog. Benetton-Entscheidungen des BVG. Derartige Schock-Werbung kann (!) zumindest vom Grundgesetz im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit abgedeckt werden. Muss man wohl aber im Einzelfall entscheiden.

Sprich, wenn sich die Agentur und Holtzbrink mit diesen Videos selber zum Narren machen wollen, dann dürfen sie das gerne tun. Ebenso steht es natürlich jedem frei, in aller Öffentlichkeit hektoliter- und kübelweise Hohn und Spott über diese Spacken auszuschütten :)

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Klar. Aber benetton war harmlos im Vergleich zu dem, was StudiVZ gedreht hat. Das ist dann schon eher auf einer Linie mit übleren Videospielen, und nachdem da auch keine Distanz zu erkennen ist - im Gegenteil, es sind ja die Gruppen - kommt man damit schon eine gewisse Strecke den Weg entlang.

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StudiVZ: Werbung bis zur Strafbarkeit und darüber hinaus.
Die Benetton-Werbung war geschmacklos. Die urteilenden Richter haben jedoch klar erkannt, dass es so gut wie ausgeschlossen ist, und außerdem nicht notwendig ist, von Werbern - zumal in ihrer Gesamtheit - Geschmack zu verlangen.

Eine andere Sache hingegen ist das Verherrlichen von roher Gewalt und die Zurschaustellung extremer Obzönitäten in der Öffentlichkeit zu kommerziellen Zwecken.

Das ist strafbar.

Das gilt auch dann, wenn die Holtzbrink-Verantwortlichen und die beteiligte Werbeagentur diesen viralen Werbedreck intern für amüsant oder als trefflichen britischen schwarzen Humor einstufen. Verblendung schützt vor Strafe nicht.

Und ganz so unschuldig fühlt man sich auf Seiten der beauftragten Werbeagentur und ihrer Auftraggeber offenkundig jetzt nicht mehr, derweil man dort nämlich inzwischen verzweifelt versucht, die "viral zu bebreitende" ekelhafte Werbebotschaft wieder einzusammeln...

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Burda, Holtzbrinck und MFD schmieden Allianz für Handy-TV über DVB-H
gerade bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/94173 gelesen.

Jetzt wird auch klar wozu solche Filme gemacht werden:

die brauchen noch genug Content, der in der Qualität und Nachfrage dem neuen Dienst entspricht

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