: : : denn sie wissen nicht was sie tun sollen : : :

Freitag, 10. August 2007

Empfehlung heute: Neues Wort für Scheissjob:

Arswalt

Neues Blog für linksliberalen Diskurs:

http://shiftingreality.wordpress.de/

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Lasst sie krepieren!

Wenn ein Hausbauer die Kredite nicht zurückzahlen kann, wird das Gebäude versteigert.

Und wenn jetzt die Banken verrecken, die sich bei solchen leichtfertig erteilten Krediten verspekuliert haben, sollte man sie einfach draufgehen lassen. Und die Verantwortlichen zur Verantwortung ziehen.

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here we go - § 131 StGB ist unser Freund

und ausserdem ist bekannt, wer von wem gewisse Ekelvideos produzieren liess. Da steht also:
* (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
o 1. verbreitet,
o 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
o 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
o 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
* (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
Ich sag´s mal so: Unter diesem Gesichtspunkt ist es gar nicht klug, der Gegenseite gerichtsverwertbare Beweise für die eigene Urheberschaft solcher Werke zu liefern. Wirklich nicht. DumdiDum. Sollte da etwa...?

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