Ist es eigentlich ok,
einen Dieb, der zudem noch ungefragt mit einem wirbt, noch in der Weihnachtszeit finanziell zur Ader zu lassen, oder sollte man warten bis ins neue Jahr, damit er noch ein wenig mehr klaut und man ihn dann entsprechend üppig sein ergaunertes Geld abknöpfen kann?
donalphons, 19:53h
Montag, 3. Dezember 2007, 19:53, von donalphons |
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nexuslex,
Montag, 3. Dezember 2007, 20:07
spontan copy/pastenend
würde ich "Im Projekt «Eber statt
Kastraten» muss die optimale Haltungsform der Tiere, die ideale Fütterung und der richtige
Schlachtzeitpunkt gefunden werden"
sagen
Kastraten» muss die optimale Haltungsform der Tiere, die ideale Fütterung und der richtige
Schlachtzeitpunkt gefunden werden"
sagen
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togaras,
Montag, 3. Dezember 2007, 20:48
Hmm, wenn eine sofortiges einschreiten absehbar dazuführen kann, dass der diebstahl bei anderen eingestellt ist, sollte es wohl eher bald als später durchgeführt werden.
ein abwarten um die gans zu einem fetteren zeitpunkt zu erlegen, macht ja praktisch die diebischen anstrengungen zum erfüllungsgehilfen der eigenen taten und ich denke nicht, dass dies ein moralisches ziel sein sollte.
ein abwarten um die gans zu einem fetteren zeitpunkt zu erlegen, macht ja praktisch die diebischen anstrengungen zum erfüllungsgehilfen der eigenen taten und ich denke nicht, dass dies ein moralisches ziel sein sollte.
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v.,
Montag, 3. Dezember 2007, 21:27
INSTITUTIONEN
machen das genau andersrum. Wenn jemand was, sagen wir, im November angestellt hat, wartet man einfach noch ne weile bis kurz vor Weihnachten und buchtet ihn dann erst ein. Weil dann die Anwälte meist keine Zeit mehr haben, ihren Mandanten über Weihnachten wieder rauszuholen. Das bedeutet ein besinnliches Fest im Bau. Damit Justitia mal zeigen kann, wo der Hammer hängt.
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nexuslex,
Montag, 3. Dezember 2007, 22:20
huch, stimmt ich habe da was durcheinandergebracht. Ich dachte mehr an meine Bank und die Stadtwerke.
also, wenn man es so bedenkt muß die Empfehlung natürlich lauten das Verbrechen sobald genügend Beweise vorliegen zur Anzeige zu bringen, bzw. sofort anwaltsvermittelt zu vollstrecken.
Wenn keine Möglichkeit zu einer gewitzten Bewältigung der Situation besteht.
also, wenn man es so bedenkt muß die Empfehlung natürlich lauten das Verbrechen sobald genügend Beweise vorliegen zur Anzeige zu bringen, bzw. sofort anwaltsvermittelt zu vollstrecken.
Wenn keine Möglichkeit zu einer gewitzten Bewältigung der Situation besteht.
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godany,
Montag, 3. Dezember 2007, 22:51
weihnachtsfrieden is was für sissis. feste drauf. gleich. bevor er abhaut nächstes jahr.
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first_dr.dean,
Montag, 3. Dezember 2007, 22:55
Der Dieb wird sein frei flottierendes Geld schon bald wegen Ausgaben für das Fest der Liebe verbraten haben. Also: Entweder sofort losschlagen, oder aber in der zweiten Jännerwoche - was den Spaß ggf. wegen der Rechnungshöhe erhöht.
Was ist das für ein Dieb? 'N typischer Kommerzwiderling?
Was ist das für ein Dieb? 'N typischer Kommerzwiderling?
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donalphons,
Montag, 3. Dezember 2007, 23:45
Einer möchte gigantisch wichteln, und zwar ohne mich zu bewichteln, ausser mit Ramsch. Und das nervt, besonders, wenn ich a) generell nicht wichtle und b) Chanukka wenn schon bevorzuge. Christliche Feste finde ich nur gegen Karfreitag spannend.
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avantgarde,
Dienstag, 4. Dezember 2007, 01:03
Keinesfalls warten
Nach Kenntnisnahme sofort handeln, warten kann gegen einen verwendet werden.
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