Ich mag bezahlte Inhalte.
Ich habe auch kein Problem mit dem Leistungsschutzrecht - vielleicht ist es ja schon mal aufgefallen, dass ich auf eigene Texte und Gedanken setze und mir mein Zeug nicht aus dem Netz zusammenklaue. Insofern sehe ich an der Blogbar in den neuen Entwicklungen der Medienwelt auch eher eine Chance denn eine Gefahr. Denn was ist schlimmdaran, wenn Springer seinen Dreck nur noch an jene Zeitgenossen verkauft, die dafür zahlen?
donalphons, 12:26h
Donnerstag, 19. November 2009, 12:26, von donalphons |
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graefrather,
Donnerstag, 19. November 2009, 15:30
Leistung muß sich (wieder) lohnen
Wer bekommt von welchen Inhalten welchen Anteil? Der Rechteinhaber hat ja oft nur den Inhaltsproduzenten geschickt geknebelt, ohne Filesharing selbst zu betreiben, wieviel, wiewenig Geld geht den Künstlern/Musikern etc. wirklich verloren? Ich denke viele Leute wollen nicht bezahlen weil das Geld einfach in die falschen Hände kommt. Das Problem der Zeitungen: wenn ich Brei mache und nur Sensationen nachjage habe ich nur Breikonsumenten als Kunden. Das Internet wird neue Formen finden, es wird Gewinner und Verlierer geben, im Moment finde ich das es einen wichtigen Kampf zwischen Redefreiheit/Meinungsfreiheit/Pressefreiheit und zensurähnlichen Ansätzen durch Staat und Abmahnabwälte, im Autrage von wem auch immer, gibt.
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arboretum,
Donnerstag, 19. November 2009, 16:35
In der Regel zahlen die Verlage den freien Journalisten kein zusätzliches Honorar für die Online-Veröffentlichung und -nutzung der Artikel. Dafür speisen die Verlage die Artikel freier Journalisten aber gerne in Datenbanken wie Genios ein, wo diese Texte dann gegen Entgelt abgerufen werden können. Von diesem Geld sehen die Verfasser der Texte selbstverständlich keinen Cent. Das ist einer der Gründe, warum die Idee des Leistungsschutzrechtes der Verlage den freien Journalisten sauer aufstößt.
Christiane Schulzki-Haddouti macht sich in ihrem Beitrag
Vom Leistungsschutz zum Link-Verbrechen darüber Gedanken, ob das geplante Leistungsschutzrecht nicht tiefgreifende Verschlechterungen für Wissenschaftler, Blogger und Journalisten mit sich bringt.
Dass Presseverleger bereits jetzt über die Verwertungsgesellschaft Wort in hohem Maß finanziell beteiligt werden, erläutert Ilja Braun in einem Artikel auf iRights.info - Urheberrecht in der digitalen Welt.
Über zwei kritische Gutachten zum geplanten Leistungsschutzrecht berichten der Perlentaucher und iRights.
(Alle Links via Freischreiber.)
Christiane Schulzki-Haddouti macht sich in ihrem Beitrag
Vom Leistungsschutz zum Link-Verbrechen darüber Gedanken, ob das geplante Leistungsschutzrecht nicht tiefgreifende Verschlechterungen für Wissenschaftler, Blogger und Journalisten mit sich bringt.
Dass Presseverleger bereits jetzt über die Verwertungsgesellschaft Wort in hohem Maß finanziell beteiligt werden, erläutert Ilja Braun in einem Artikel auf iRights.info - Urheberrecht in der digitalen Welt.
Über zwei kritische Gutachten zum geplanten Leistungsschutzrecht berichten der Perlentaucher und iRights.
(Alle Links via Freischreiber.)
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mark793,
Donnerstag, 19. November 2009, 18:37
@arboretum:
"Keinen Cent" stimmt in meinem Fall nicht ganz. Ein Fachverlag, für den ich regelmäßig arbeite, vergütet tatsächlich ein paar Cent für jeden meiner Print-Artikel, der bei Genios eingestellt wird. Aber das ist in der Tat ein Einzelfall, und der Erlös ist wirklich nur symbolisch. Wesentlich mehr als von Online habe ich beispielsweise davon, dass die eine oder andere Zeitschrift, für die ich arbeite, in Bibliotheken zu finden ist. Von daher habe ich mir noch gar nicht die Mühe gemacht, bei der VG Wort irgendwelche Online-Veröffentlichungen zu melden. Hat da jemand der Anwesenden schon Erfahrungswerte?
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the great gate,
Donnerstag, 19. November 2009, 19:51
@Mark
Keine Erfahrungswerte, aber eine etwa zwei Jahre alte telefonische Auskunft der VG Wort Dienststelle München. Auf die Frage, ob ich neben der Anmeldung von Veröffentlichungen meiner Arbeiten auf Papier und im Rundfunk auch auf Internetplattformen präsentierte Gestaltungen anmelden könnte, hieß es lapidar "Nein, das ist nicht möglich", und als Begründung wurde mir erklärt, dass noch jegliche rechtliche Grundlage fehle, ich aber umgehend informiert werden würde, wenn sich daran was geändert hätte. Auf diese Information warte ich bis heute. Und ich meine mich zu erinnern, dass die Dame von der VG Wort damals schon gelacht hat, als ich mich von ihr über den Stand der Dinge in Sachen Verwertungsrecht und digitale Medien belehren ließ.
@arboretum
Danke für die Links. Sehr hilfreich
@arboretum
Danke für die Links. Sehr hilfreich
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arboretum,
Donnerstag, 19. November 2009, 20:13
@ Mark 793 und the great gate: Es gibt für Online-Veröffentlichungen seit geraumer Zeit so genannte Zählpixel der VG Wort. Da aber kaum ein Medienunternehmen bereit war und ist, diese Zählpixel für ihre Autoren ins CMS einzubauen, hatten nur die wenigsten Journalisten etwas davon. Daher fand sich zwischenzeitlich ein Kompromiss, wie die Autoren trotzdem an die Online-Ausschüttung der VG Wort kamen. Wie das genau funktionierte, weiß ich nicht. Mir wurde aber berichtet, dass es sich für die Journalisten, die Online-Veröffentlichungen meldeten, gelohnt haben soll (es haben wohl nicht allzu viele getan, entsprechend mehr bekamen die fleißigen Melder).
@ the great gate: Was die Infos angeht, so vermute ich, dass die beispielsweise in diesen Berichten der VG Wort stehen, die die immer verschicken. Die lesen halt nur die Wenigsten (ich ja meistens auch nicht).
@ the great gate: Was die Infos angeht, so vermute ich, dass die beispielsweise in diesen Berichten der VG Wort stehen, die die immer verschicken. Die lesen halt nur die Wenigsten (ich ja meistens auch nicht).
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mark793,
Donnerstag, 19. November 2009, 20:15
Kommt drauf an,
was man unter "Gestaltung" konkret versteht. Grundsätzlich sind Online-Texte, darunter auch Blogbeiträge, schon tantiemenfähig seit 2007. (EDIT: Ah, das hat meine kompetente Vorrednerin schon dargelegt). Allerdings ist dies an Mindestlängen, Mindestzugriffszahlen und andere Voraussetzungen geknüpft, es macht wohl auch einen Unterschied, ob man die Sachen selber reinstellt oder Dritte (Verlage, Sendeanstalten etc.).
Metis, die entsprechende Meledestelle, heißt jetzt Tom.
Metis, die entsprechende Meledestelle, heißt jetzt Tom.
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strappato,
Freitag, 20. November 2009, 11:33
Ich habe mir den Spass gemacht und letztes Jahr ein paar Online-Artikel angemeldet. Am Silvesterabend. Für die gedruckten Beiträge in Fachzeitschriften habe ich längst die Ausschüttung von der VG Wort erhalten. Für die Internet-Sonderausschüttung warte ich noch auf den Scheck... Soll 3 Euro pro Beitrag geben plus 12 Euro als "Kopfgeld". Das trägt eigentlich kaum den Aufwand für das Anmelden.
Interessant wird es erst bei den Artikeln, deren Zugriffe mit Zählpixel erfasst werden. 40 Euro wenn im Jahr mind. 3000 "Sessions" zusammenkamen.
Interessant wird es erst bei den Artikeln, deren Zugriffe mit Zählpixel erfasst werden. 40 Euro wenn im Jahr mind. 3000 "Sessions" zusammenkamen.
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donalphons,
Freitag, 20. November 2009, 12:18
Echt? Dann hätte ich das mal bein der FAZ machen sollen.
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donalphons,
Freitag, 20. November 2009, 12:32
Bei 150 Beiträgen wäre das jetzt auch nicht so arg schlecht.
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donalphons,
Freitag, 20. November 2009, 12:36
2,5 Quadratmeter restaurierungsbedürftiger Wohnraum in Meran/Obermais, um genau zu sein.
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edith rotberg,
Donnerstag, 19. November 2009, 18:41
Kenne mich mit den juristischen Details wenig aus.
Aber kann es nicht sein, daß -- ganz im Sinne des Beitrags ("soll doch den Dreck bezahlen wer Lust hat") - das Leistungsschutzrecht den finanziellen Untergang noch beschleunigen wird? Ich meine, wenn nach der nichtzahlenden Laufkundschaft dann auch noch die Werbekunden wegbleiben?
.
Deutsche Verleger denken genauso so wie deutsche "Qualitäts"-Handwerker schon immer gedacht haben: In korporatistischen, nicht in marktwirtschaftlichen Kategorien.
.
Wenn das mit dem Leistungsschutzrecht nicht lukrativ wird, dann werden sie nach Vorbild der öffentlich-rechtlichen die Einführung von Zwangsgebühren forden.
.
Und als nächstes dann das Verbot, ohne Gewerbeschein einen Blog wie diesen zu betreiben.
.
Wenn unsere elektronische Hardware längst aus China stammt, warum dann nicht auch die dazu gehörende Gesetzgebung?
Aber kann es nicht sein, daß -- ganz im Sinne des Beitrags ("soll doch den Dreck bezahlen wer Lust hat") - das Leistungsschutzrecht den finanziellen Untergang noch beschleunigen wird? Ich meine, wenn nach der nichtzahlenden Laufkundschaft dann auch noch die Werbekunden wegbleiben?
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Deutsche Verleger denken genauso so wie deutsche "Qualitäts"-Handwerker schon immer gedacht haben: In korporatistischen, nicht in marktwirtschaftlichen Kategorien.
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Wenn das mit dem Leistungsschutzrecht nicht lukrativ wird, dann werden sie nach Vorbild der öffentlich-rechtlichen die Einführung von Zwangsgebühren forden.
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Und als nächstes dann das Verbot, ohne Gewerbeschein einen Blog wie diesen zu betreiben.
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Wenn unsere elektronische Hardware längst aus China stammt, warum dann nicht auch die dazu gehörende Gesetzgebung?
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