Grundsatzurteil
Ebay ist praktisch tot. Gutes dazu bei Girl.
Und Viva lebt auch nicht mehr richtig - Arbeitsplatzabbau in Köln, Massaker unter Viva-Managern, MTV-Machtergreifung auf allen Ebenen.
Und Viva lebt auch nicht mehr richtig - Arbeitsplatzabbau in Köln, Massaker unter Viva-Managern, MTV-Machtergreifung auf allen Ebenen.
donalphons, 12:32h
Mittwoch, 3. November 2004, 12:32, von donalphons |
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tjungbluth,
Mittwoch, 3. November 2004, 13:13
Glaub ich nicht so ganz. Wenn ich das richtig lese, betrifft es nur gewerbliche Anbieter, und die haben meist die 14-Tage-Rückgaberegel schon im Angebot. Tot ist ebay, wenn jemand das 14-Tage-Rückgaberecht auch für Auktionen von Privatanbietern durchsetzt.
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donalphons,
Mittwoch, 3. November 2004, 13:18
Witzig ist eher die Frage, wie viele Leute auf die Idee kommen, das ersteigerte Gut von einem "gewerblich" gemachten Händler bekommen zu haben. Das Urteil knallt vor allem in die Grauzone rund um Ebay rein, die "privaten" Kameraimporteure, Computerverwerter, Ich-AGs ohne Steuernummer, bei denen es den Nutzern bislang egal sein konnte, ob die gewerblich sind.
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donalphons,
Mittwoch, 3. November 2004, 14:24
Ich glaube, bei Reisen gelten andere Regelungen.
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hockeystick,
Mittwoch, 3. November 2004, 14:40
DasEbay- Urteil ist in meinen Augen ohne praktische Relevanz. Grund: Das Prinzip Vorkasse. Da schickt man nicht einfach mal so was zurück und hofft dann auf gnädige Erstattung.
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suentese,
Mittwoch, 3. November 2004, 16:14
gilt nur bei händlern und auch da nur, wenn die ware mehr als 40 € kostet. dafür werden dann (wahrscheinlich über die kosten porto/verpackung) von denen rückstellungen gebildet werden müssen.
solange ihnen das finanzamt glaubt, dass sie nur ihren dachboden entrümpeln, ändert sich nix.
solange ihnen das finanzamt glaubt, dass sie nur ihren dachboden entrümpeln, ändert sich nix.
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