Jamba Chainsaw Massacre

Make my night (und es passt auch farblich zum Blog):

[Update] Gerade ad hoc beschlossen, dass ich dieses Viech wie übrigens auch einige andere aus dem Umkreis noch nicht mal tot auf meinem Blog sehen möchte

Ich hätte das auch gerne mal als animiertes Flash-Filmchen gesehen. Nächtliche Geschmacksverirrung, sorry. Dennoch: Danke, ix und IT&W

Sonntag, 30. Januar 2005, 01:32, von donalphons | |comment

 
jetzt wirds interessant: janko röttgers weist auf diesen orf -beitrag hin. das ende von jamba, oder zumindest den verträgen mit minderjährigen? ist jamba illegal?

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ich fürchte leider nicht. nur schwebend unwirksam. oder sie könnten sogar durch den §110 bgb von anfang an wirksam sein.

moralisch sieht es natürlich anders aus.

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Nun, wenn sie es dem einem zurückzahlen und dem anderen nicht, dann wird das schnell ein thjema in den Medien. Und da hilft es jetzt auch nicht mehr, dass die Journaille von Jamba ganz viel tolles Zeug zum Ausprobieren beklommt.

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Das kann unmöglich legal sein
Das erinnert mich an die Haustürgeschäfte in den Wirtschaftswunderzeiten. Denen hat man doch auch juristisch einen Riegel vorgeschoben.

Das ist doch so als wenn ich jemanden niedersteche, und dann sage er ist mir ins Messer gelaufen.

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den haustürgeschäften hat man nur die widerrufsmöglichkeit eingeräumt. ansonsten den stand der handelsvertreter und versicherungsdrückern recht unbehelligt gelassen.

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