Niemand hat die Absicht,
einen Schniedel abzuschniebeln oder Mistviecher zu ficken - aber wenn ich das lese, fällt mir gleich die Seite eines angeblichen Filminitiators ein, auf dessen Seite ganz viele Bilder sind, die sehr professionell wirken, ganz im Gegensatz zu dieser Seite. Vielleicht sollte man mal die Rechtehalter der Bilder ermitteln und nachfragen, wie diese Bilder da hin kommen (zu spät für´s löschen, schon gescreenshottet).
An einem schönen Sonntag Nachmittag vielleicht, bei einer guten Tasse Tee, wenn man grad nichts Besseres zu tun hat. Einfach nur so zur Verschönerung des Daseins und, wenn es gut läuft, zur nachhaltigen Entfernung gewisser Primärgenitalien.
Sollte jemand meinen, bei mir jetzt auch nur mit einer angeblich rechtlich bedeutsamen Email auflaufen zu müssen - immer nur her damit, meine Anwältin verlangt im Gegenzug ordentliche Gebühren für die Abmahnung...
An einem schönen Sonntag Nachmittag vielleicht, bei einer guten Tasse Tee, wenn man grad nichts Besseres zu tun hat. Einfach nur so zur Verschönerung des Daseins und, wenn es gut läuft, zur nachhaltigen Entfernung gewisser Primärgenitalien.
Sollte jemand meinen, bei mir jetzt auch nur mit einer angeblich rechtlich bedeutsamen Email auflaufen zu müssen - immer nur her damit, meine Anwältin verlangt im Gegenzug ordentliche Gebühren für die Abmahnung...
donalphons, 20:11h
Samstag, 2. April 2005, 20:11, von donalphons |
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funzen,
Samstag, 2. April 2005, 22:20
hey don
die überschrift klingt nach ulbricht...
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donalphons,
Sonntag, 3. April 2005, 01:20
Mag sein, aber ich habe wirklich keinen Schniedel, und so weiter.
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stefanolix,
Sonntag, 3. April 2005, 08:57
Als ich die Geschichte über den Siegener Kriminalkomissar und die Ermittlungen gegen den Blogger gelesen hatte, schaute ich auf das Datum der Veröffentlichung :-)
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strappato,
Sonntag, 3. April 2005, 13:19
Ganz ruhig. Wir leben in einem Rechtsstaat (einigermassen). Wer sich öffentlich beleidigt fühlt, kann auf dem §185ff StGB pochen. Dann muss sich gegebenfalls der Richter mit befassen. Falls es kein 1. April-Eintrag ist, geht es ja "nur" um die Anzeige und nicht um ein überzogenes Urteil, über das man sich aufregen könnte.
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jazz,
Montag, 4. April 2005, 19:01
Es ist unglaublich. Vielleicht sollte man beim Vormundschaftsgericht für die betreffende Person mal einen Antrag auf ....
Nein, wer will sich sich denn sojemanden ans Bein binden.
Nein, wer will sich sich denn sojemanden ans Bein binden.
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