Mal eine Frage wegen Abmahnungen
Das Thema betrifft uns ja irgendwie alle. ich sag´s mal so: Es gibt da einen Ratgeber, wie sich Betroffene wehren können. Bei dem aber Verlage den Schwanz einziehen. Also, hab ich gehört. Wie wäre es denn, wenn man den hierzulande juristischen problematischen Ratgeber, sagen wir mal, in einem Land mit mehr Meinungsfreiheit in diesem Punkt wie Vietnam, Brasilien oder Russland als Book on Demand entwickeln würde, und man müsste ihn sich halt dann im Ausland bestellen? Wäre das was für Blogger, auch wenn jetzt kein Autorenname draufstehen würde? Dergleichen wurde auch schon in der Aufklärung und unter dem Stalinismus gemacht, hat also seine historische Berechtigung.
donalphons, 14:06h
Donnerstag, 30. März 2006, 14:06, von donalphons |
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stralau,
Donnerstag, 30. März 2006, 14:11
Warum nicht einfach auf eine Webseite packen?
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donalphons,
Donnerstag, 30. März 2006, 14:14
Wäre wohl in D eher unklug, wegen Prozessrisiko. Nicht, dass man nicht gewinnen würde, aber da kommen sicher Legionen von Sportabmahnern daher. Ausserdem hat ein Buch viele Vorteile. Zum Beispiel, dass es medial ganz anders wahrgenommen wird.
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first_dr.dean,
Donnerstag, 30. März 2006, 14:21
Buch wär schön. Trotzdem: Kennt nicht jemand zufällig einen netten Nordkoreaner, der Ausschnitte davon in seinen Blog veröffentlicht?
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axele,
Donnerstag, 30. März 2006, 15:53
Ich würde den PDF-Umweg über Amerika/Kanada/... gehen. Wenn man dazu hin den Text noch als Buch im Ausland verlegen lassen kann, umso besser. Das dürfte eine der wenigen Punkte sein, wo man sich ein Beispiel an Herrn Ernst Z. nehmen könnte, der vormals in Kanada wohnhaft war.
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camelopard,
Donnerstag, 30. März 2006, 14:44
Angesichts der hohen und steigenden Bloggerzahlen sicherlich.
Die Frage ist nur, ob nicht auch die Vertriebe den Schwanz einziehen werden, wenn es denn schon die Verlage tun.
Aber da hilft immer noch Direktvertrieb + Mundpropaganda.
Die Frage ist nur, ob nicht auch die Vertriebe den Schwanz einziehen werden, wenn es denn schon die Verlage tun.
Aber da hilft immer noch Direktvertrieb + Mundpropaganda.
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snaefell,
Donnerstag, 30. März 2006, 15:50
Gibt es nicht eine Möglichkeit, das ganze als PDF so ins Netz zu stellen, das die Abmahnspackos da nicht drankommen?
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snaefell,
Donnerstag, 30. März 2006, 19:03
Sowas meinte ich. Ich habe leider keinen passenden Freund.
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axele,
Donnerstag, 30. März 2006, 15:51
Nachdem ja nun eh viele Verlage in China drucken lassen... *shrug*
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drsno,
Donnerstag, 30. März 2006, 16:56
Wo kann ich vorordern?
Und falls notwendig hätte ich da einen netten Verlag in Guangzhou der für sowas ein offenes Ohr hat...
Und falls notwendig hätte ich da einen netten Verlag in Guangzhou der für sowas ein offenes Ohr hat...
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hockeystick,
Donnerstag, 30. März 2006, 17:11
Problematisch sind vermutlich solche Passagen, die mögliche Strategien mit Hilfe von Analogien aus der Land- und Fleischwirtschaft zu veranschaulichen suchen.
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avantgarde,
Donnerstag, 30. März 2006, 17:30
Nun ja, aber wäre die Schar der Anwälte nicht kostenlose PR?
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strappato,
Donnerstag, 30. März 2006, 18:31
Morgen wird die Kanone dazu geholt und dann die Schlacht von Jena nachgespielt. Wäre doch gelacht, wenn wir die Geschichte nicht umdrehen können. Napoleon hat uns mit dem Code Civil doch das Abmahnrecht erst eingebrockt.
Ohne den hätten wir noch die guten alten Zeiten mit Duell und vom Hof jagen
Ohne den hätten wir noch die guten alten Zeiten mit Duell und vom Hof jagen
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donalphons,
Donnerstag, 30. März 2006, 19:15
Man braucht schon einiges an Gewicht, wenn sie unten bleibes sollen, sagt mein Onkel Don Davide Strangolaprieti.
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jinxi,
Donnerstag, 30. März 2006, 18:28
Samizadt`?
Gute Idee. Aber, es gibt eben Prozesse, die man schon allein dadurch verliert, dass man weder Geld, noch Zeit, noch Nerven genug hat, sie überhaupt zu führen.
Gegen Transparency, einen Kleinen unter den publizistisch Mittelgroßen, haben die Mittelgroßen unter den publizistisch Kleinen, also größere Blogs, eine gewisse Chance. Gegen NGO-Gutmenschen, deren Erfolg von ihrer aseptisch-weißen Weste abhängt, da kann man Google, Technorati, ameisenartige Betriebsamkeit, Verlinkungen und allgemeine Empörung etc. aufbieten; aber, wenn man einen der Großen zum Gegner hat, der nicht mit irgend so einem Halbjuristen aufwartet wie T., sondern schlimmstenfalls bereit ist, seine sonst müßig gehenden Juristen mit echter Entschlossenheit von der Leine zu lassen, dann ist schnell Ende mit gehobenem Ich-les-den-LawBlog-Halbwissen.
Der Hausjurist (in 3 Bänden) jedenfalls hilft da nicht mehr weiter. Vor Gericht, meine ich. Exakt da, nur nebenbei, dürfte dann auch die große Blog-Solidarität enden.
Gegen Transparency, einen Kleinen unter den publizistisch Mittelgroßen, haben die Mittelgroßen unter den publizistisch Kleinen, also größere Blogs, eine gewisse Chance. Gegen NGO-Gutmenschen, deren Erfolg von ihrer aseptisch-weißen Weste abhängt, da kann man Google, Technorati, ameisenartige Betriebsamkeit, Verlinkungen und allgemeine Empörung etc. aufbieten; aber, wenn man einen der Großen zum Gegner hat, der nicht mit irgend so einem Halbjuristen aufwartet wie T., sondern schlimmstenfalls bereit ist, seine sonst müßig gehenden Juristen mit echter Entschlossenheit von der Leine zu lassen, dann ist schnell Ende mit gehobenem Ich-les-den-LawBlog-Halbwissen.
Der Hausjurist (in 3 Bänden) jedenfalls hilft da nicht mehr weiter. Vor Gericht, meine ich. Exakt da, nur nebenbei, dürfte dann auch die große Blog-Solidarität enden.
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wasweissich,
Donnerstag, 30. März 2006, 18:43
Ich habe übrigens noch gute Beziehungen zu meinem amerikanischen Exmann ("gebrochene Biographie" - haha), der in Chicago lebt...
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fireball,
Donnerstag, 30. März 2006, 18:54
Und wenn der Text auf ein luxemburgisches Wiki auf einem Server in England landen würde? Aber Book-on-Demand wäre auch gut.
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gibsmir,
Donnerstag, 30. März 2006, 21:00
Nicht, daß jemand auf die Idee kommt, daß kostenlos als BoD in den USA bei http://www.lulu.com/ zu veröffentlichen.
http://www.lulu.com/about/member_agreement.php
müßte der Bösewicht allerdings nochmal genauer lesen.
http://www.lulu.com/about/member_agreement.php
müßte der Bösewicht allerdings nochmal genauer lesen.
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prospero,
Freitag, 31. März 2006, 02:38
Nett vor allem das hier
Choose Direct Access as your intended audience if you would like to make your work available for sale but control who can purchase it. When you select Direct Access, you will receive a web URL at the end of the publishing process to send to the customers of your choice.
Hmmm.... Lulu kannte ich noch gar nicht, interessante Sache.
Ad Astra
Hmmm.... Lulu kannte ich noch gar nicht, interessante Sache.
Ad Astra
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sethos,
Freitag, 31. März 2006, 17:25
http://www.lulu.com/de
Lulu kann auch Deutsch. Und es klingt extrem interessant; ich habe schon mit meinen Collaborative Storytelling-Leuten darüber nachgedacht, da was zu drucken...
Lulu kann auch Deutsch. Und es klingt extrem interessant; ich habe schon mit meinen Collaborative Storytelling-Leuten darüber nachgedacht, da was zu drucken...
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reyamm,
Donnerstag, 30. März 2006, 22:32
Ich finde die Idee mit Buch bei BoD passend und gut. Das Buch könnte man dann quasi kollektiv bewerben...
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modeste,
Donnerstag, 30. März 2006, 22:35
Vielleicht bin ich da besonders unbedarft, aber wozu soll so ein Ratgeber dienen? In aller Regel reicht doch aus, unberechtigten Abmahnungen mit Zurückweisung der unzutreffenden Tatsachenbehauptungen zu begegnen und einer nötigenfalls gerichtlichen Auseinandersetzung entgegenzusehen. Die Mandatierung eines Anwalts sollte da eigentlich ausreichen.
Worum geht es hier eigentlich?
Worum geht es hier eigentlich?
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franz.brandtwein,
Donnerstag, 30. März 2006, 22:38
Nun, manche Leute moechten nicht einmal in den Dunstkreis eines Anwalts geraten - insofern kann so ein HOWTO schon mal weiterhelfen.
(Es gibt ja auch Leute die Furunkel am Po mit Katzenurin behandeln (allerdings nur bei zunehmendem Mond))
(Es gibt ja auch Leute die Furunkel am Po mit Katzenurin behandeln (allerdings nur bei zunehmendem Mond))
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dominikb,
Donnerstag, 30. März 2006, 22:47
Um Geld geht's
Dass der vom Abgemahnten eingeschaltete Anwalt, wenn die Abmahnung als unberechtigt zurückgewiesen wird und der Abmahner daraufhin seinen Vorwurf fallen läßt, dem Abgemahnten seine Dienstleistung in Rechnung stellt.
Vgl. zB das kürzlich vom BGH in Volltext veröffentlichte Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 98/02. Dort war aus Marken abgemahnt worden, die anschließend wegen mangelnder Unterscheidungskraft gelöscht worden sind. Die Kosten dieses Löschungsverfahrens wollte der Abgemahnte (und Verklagte) vom Abmahnenden zurück erhalten (und hatte damit keinen Erfolg).
Und ob der in der Abmahnung behauptete Rechtsverstoß tatsächlich vorliegt oder nicht, ist nicht immer einfach zu erkennen.
Neugierig auf das, was in diesem Buch so drinsteht, bin ich aber schon... O:-)
Grüße
Dominik
Vgl. zB das kürzlich vom BGH in Volltext veröffentlichte Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 98/02. Dort war aus Marken abgemahnt worden, die anschließend wegen mangelnder Unterscheidungskraft gelöscht worden sind. Die Kosten dieses Löschungsverfahrens wollte der Abgemahnte (und Verklagte) vom Abmahnenden zurück erhalten (und hatte damit keinen Erfolg).
Und ob der in der Abmahnung behauptete Rechtsverstoß tatsächlich vorliegt oder nicht, ist nicht immer einfach zu erkennen.
Neugierig auf das, was in diesem Buch so drinsteht, bin ich aber schon... O:-)
Grüße
Dominik
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franz.brandtwein,
Donnerstag, 30. März 2006, 23:00
... puhhh ob Katzenurin auch gegen Anwaelte hilft?
Eine deformation professionel die dazu fuehrt, dass man keine zwei zusammenhaengende Saetze ohne Nennung eines Aktenzeichens ueber die Lippen bekommt muss behandelt werden ...
Eine deformation professionel die dazu fuehrt, dass man keine zwei zusammenhaengende Saetze ohne Nennung eines Aktenzeichens ueber die Lippen bekommt muss behandelt werden ...
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hockeystick,
Donnerstag, 30. März 2006, 23:19
@fbw:
A man went to a brain store to get some brain to complete a study. He sees a sign remarking on the quality of professional brain offerred at this particular brain store. He begins to question the butcher about the cost of these brains.
"How much does it cost for engineer brain?"
"Three dollars an ounce."
"How much does it cost for programmer brain?"
"Four dollars an ounce."
"How much for lawyer brain?"
"$1,000 an ounce."
"Why is lawyer brain so much more?"
"Do you know how many lawyers we had to kill to get one ounce of brain?"
A man went to a brain store to get some brain to complete a study. He sees a sign remarking on the quality of professional brain offerred at this particular brain store. He begins to question the butcher about the cost of these brains.
"How much does it cost for engineer brain?"
"Three dollars an ounce."
"How much does it cost for programmer brain?"
"Four dollars an ounce."
"How much for lawyer brain?"
"$1,000 an ounce."
"Why is lawyer brain so much more?"
"Do you know how many lawyers we had to kill to get one ounce of brain?"
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first_dr.dean,
Freitag, 31. März 2006, 02:31
@Dominik
Es geht auch um das faktische Machtgefälle der Betroffenen. Man könnte m.E. sogar Zweifel daran äußern, ob das Abmahnrecht im Fall von Meinungsäußerungen von Privatpersonen überhaupt anzuwenden ist.
Es wäre m.E. jedenfalls sinnvoll, wenn Abmahner einerseits eine besondere Rechtspflicht hätten, faire Fristen zu setzen, und wenn es im Fall von Meinungsvergehen im Internet (für den Fall von Privatpersonen mit relativ unbeachteten Blogs u.a.) zu einer gesetzlichen und deutlichen Deckelung von Streitwerten käme.
Weiterhin wäre zu überlegen, ob grob missbräuchliche Abmahnungen, wie gegenüber von Moni, ggf. sogar explizit unter Strafe gestellt werden.
Ich persönlich bin keineswegs damit zufrieden, dass der Herr Ethikbeauftragte fein raus ist.
Es geht auch um das faktische Machtgefälle der Betroffenen. Man könnte m.E. sogar Zweifel daran äußern, ob das Abmahnrecht im Fall von Meinungsäußerungen von Privatpersonen überhaupt anzuwenden ist.
Es wäre m.E. jedenfalls sinnvoll, wenn Abmahner einerseits eine besondere Rechtspflicht hätten, faire Fristen zu setzen, und wenn es im Fall von Meinungsvergehen im Internet (für den Fall von Privatpersonen mit relativ unbeachteten Blogs u.a.) zu einer gesetzlichen und deutlichen Deckelung von Streitwerten käme.
Weiterhin wäre zu überlegen, ob grob missbräuchliche Abmahnungen, wie gegenüber von Moni, ggf. sogar explizit unter Strafe gestellt werden.
Ich persönlich bin keineswegs damit zufrieden, dass der Herr Ethikbeauftragte fein raus ist.
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modeste,
Freitag, 31. März 2006, 12:52
Das überzeugt mich alles nicht. Ich warne davor, als Privatperson zu glauben, mit einem Ratgeber seine Rechtsstreite selbst führen zu können. Spätestens für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung im vorläufigen Rechtsschutz wird man an der Mandatierung eines Anwalts zwecks Abfassung einer Schutzschrift kaum vorbeikommen.
Im übrigen frage ich mich, was an einem solchen Ratgeber derart bedenklich sein soll, dass seine Drucklegung in Deutschland problematisch wäre. Der richtige und zielführende Umgang mit unberechtigten Abmahnungen ist jedem Lehrbuch des Wettbewerbsrechts zu entnehmen, und ich wundere mich, dass diese Frage sich offenbar anderen Kommentatoren nicht stellt.
Aber jeder, wie er mag.
Im übrigen frage ich mich, was an einem solchen Ratgeber derart bedenklich sein soll, dass seine Drucklegung in Deutschland problematisch wäre. Der richtige und zielführende Umgang mit unberechtigten Abmahnungen ist jedem Lehrbuch des Wettbewerbsrechts zu entnehmen, und ich wundere mich, dass diese Frage sich offenbar anderen Kommentatoren nicht stellt.
Aber jeder, wie er mag.
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donalphons,
Freitag, 31. März 2006, 15:25
Nun, es geht einfach um die Frage: Was schreiben die da, was bedeutet es, welche Möglichkeiten gibt es. Also im Grunde genommen eine erste Hilfe zu den ersten Fragen für Otto Normalblogger ohne Knochenbrecherfamilie, um wieder ruhig schlafen zu können und sich einen Plan zu überlegen.
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donalphons,
Freitag, 31. März 2006, 02:34
Wichtiger Hinweis
Ich habe hier gerade den ganzen Thread gelöscht, einerseits weil es technisch so am einfachsten ist, andererseits, weil er gleich v0n zwei Typen befeuert werden, die hier nichts mehr zu melden haben.
Jörg Olaf Schäfers, zum letzten Mal im Guten: Du kannst bei Dir an Behauptungen, Gerüchten und Unterstellungen verbreiten, was Du willst. Aber wenn Du es schon tust, dann verpiss Dich bitte mit dieser schleimigen Doppelstrategie aus meinem Blog. Auf solche Typen wie Dich verzichte ich gerne, und alles, was Du schreibst, wird hier in Zukunft gelöscht.
Ihr anderen: Wer unter solchen Leuten kommentiert, muss halt damit leben, dass ich solche Stränge nicht auseinanderfiesle. Wenn also so ein Typ einen Thread beginnt, ignorieren und woanders weitermachen. Man kann bei Blogger nicht den ersten Kommentar löschen und die anderen stehen lassen.
Jörg Olaf Schäfers, zum letzten Mal im Guten: Du kannst bei Dir an Behauptungen, Gerüchten und Unterstellungen verbreiten, was Du willst. Aber wenn Du es schon tust, dann verpiss Dich bitte mit dieser schleimigen Doppelstrategie aus meinem Blog. Auf solche Typen wie Dich verzichte ich gerne, und alles, was Du schreibst, wird hier in Zukunft gelöscht.
Ihr anderen: Wer unter solchen Leuten kommentiert, muss halt damit leben, dass ich solche Stränge nicht auseinanderfiesle. Wenn also so ein Typ einen Thread beginnt, ignorieren und woanders weitermachen. Man kann bei Blogger nicht den ersten Kommentar löschen und die anderen stehen lassen.
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donalphons,
Freitag, 31. März 2006, 02:40
Da isser nochmal:
erdbeerliesl, Donnerstag, 30. März 2006, 21:44
Ich bin ja in Rechtsdingen interessierter Laie, aber dieser Sachverhalt war mit absolut neu:
"Weigert sich der Abgemahnte, die Erklärung abzugeben, ergeht im Nu eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen ihn – per Gericht, aber ohne Verhandlung. Seine Argumente werden dabei nicht gehört, und unwidersprochen wird die Einstweilige Verfügung automatisch zu einer Verurteilung."
http://www.abmahnwelle.de/zustaende/wesen/index.html
Da ist aber Moni haarscharf an etwas vorbeigeschlittert. Verrückte Gesetzgebung.
franz.brandtwein, Donnerstag, 30. März 2006, 21:56
... und ich bin ein an Rechtsdingen absolut desinteressierter Universalspezialist und die ganze Abmahnerei (und die Drohung damit) kommt mir so derartig zu den Ohren heraus - gleich morgen frueh gehe ich zur Anwaltskanzlei gegenueber und schubse mal praeventiv ein paar Blumenpoette von der Fensterbank.
avantgarde, Donnerstag, 30. März 2006, 23:59
Ich glaube eher nicht.
Der erste Brief des Justiziars sprach eher dagegen. Wäre man sich seiner Sache so sicher gewesen hätte man entweder gleich abgemahnt oder erst einen freundlichen Brief geschickt. Man muss nicht einschüchtern, wenn man im Recht ist.
Monis geändertes Posting war dann aber selbst beim allerbesten Willen nicht mehr abmahnfähig.
So oder so, eine negative Feststellungsklage wäre mit Sicherheit erfolgreich gewesen (na gut, ganz sicher ist nichts).
Nö, das Ding hätte nur für TI noch böser ausgehen können.
casimir, Freitag, 31. März 2006, 00:12
Danke für die Antwort. Man wird sehen, wies weitergeht.
Und weitergehen wirds wohl, wenn man die nächsten Kandidaten in den Blogs verfolgt.
Ich werd mal die ausländischen Verwandten befragen, inwiefern sie ein Skript vollkommen anonym ins Netz stellen könnten (würden).
Wie ist denn das bei einem mutigen Blogger, der diesen Ratgeber mal für ein zwei Tage reinpackt und dann wieder rausnimmt und sich über eventuelle Abmahngebüren totlacht?
Ich mein, rum ist das Ding doch dann eh, wie man eben erst gesehen hat...
first_dr.dean, Freitag, 31. März 2006, 00:17
@casimir
Eigentlich nicht.
Der übliche, allerdings gerade für sozial Schwächere sehr ärgerliche Ablauf wäre gewesen, dass Moni sich einen Anwalt genommen hätte, der entweder (zum Preis einer Rechtsberatung) empfohlen hätte, den verordneten Maulkorb zu akzeptieren, oder (deutlich teurer) das widerrechtliche Ansinnen zurückgewiesen hätte.
Das Problem hier sind u.a. die idiotischen Streitwerte (in dem Fall vermutlich 100.000 Quadrupillionen), und auch, dass man als zu Unrecht Abgemahnter auf den Kosten oft sitzen bleibt, zum Beispiel dann, wenn der widerrechtlich und unethisch argierende Gegner einfach auf die UE verzichtet, aber zum Ausgleich über einen längeren Zeitraum hinweg rechtliche Ungewissheit bestehen lässt.
Nicht zuletzt geht das einem Normalbürger gehörig an die Nerven, während Organisationen wie TI-D hierfür locker-flockig bzw. sorglos Spendengelder oder Mittel der Bundesregierung verbraten.
Andere Variante: Du bist selbst ausreichend (!) rechtsbewandert, und kannst derartige Pfeiffen von Anwälten mit Boardmitteln in Schach halten bzw. ebendiesen die Tränen in die Augen treiben, während du sie empfindlich an den Hoden greifst.
Das ist nur leider recht selten, so fair und angemessen diese Lösung im Fall von Moni gewesen wäre.
Es ist schon traurig, wenn das - eigentlich dem Rechtsfrieden dienende - Abmahnrecht von interessierten Anwälten gezielt und unter Störung des Rechtsfriedens dafür missbraucht wird, beim Streitgegner den maximalen Schaden zu verursachen - und dies bevorzugt mit unbegründeten bzw. sehr schlecht begründeten Anliegen.
Sehr gründlich daneben -> ein deutsches Trauerspiel.
dominikb, Freitag, 31. März 2006, 00:17
@erdbeerliesl, zum von Dir zitierten: "Weigert sich der Abgemahnte, die Erklärung abzugeben, ergeht im Nu eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen ihn – per Gericht, aber ohne Verhandlung. Seine Argumente werden dabei nicht gehört, und unwidersprochen wird die Einstweilige Verfügung automatisch zu einer Verurteilung."
Eine einstweilige Verfügung ergeht nur auf Antrag (zugegeben ein kleines Hindernis). Dass eine einstweilige Verfügung ohne Verhandlung ergeht ist tatsächlich möglich, nach dem Gesetz zwar die Ausnahme, faktisch verhält es sich aber - zumindest was die mir bekannten Bereiche Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht angeht - umgekehrt. Der Antragsgegner hat aber - was in dem von Dir zitierten ausgelassen ist - sehr wohl die Möglichkeit sich vorher bei dem Gericht Gehör zu verschaffen. Das dazu passende Stichwort ist "Schutzschrift" (mit dem Problem: wo hinterlegen? Aber das kann man durchaus in den Griff bekommen).
Die im Beschlusswege (ohne mündliche Verhandlung) erlassene einstweilige Verfügung wird nicht - niemals - zu einer/einem "VerUrteilung". Sie erwächst auch nur eingeschränkt in Rechtskraft. Es wäre aus anwaltlicher Sicht ein grober handwerklicher Fehler es bei einer einstweiligen Verfügung zu belassen.
Was mich bei dem Themenkomplex ein bißchen wundert: Das Thema Abmahnung polarisiert sehr heftig. Es wird viel Diskutiert, dass das ungerecht sei, dass die Kostentragungspflicht abgeschafft gehört, etc. Das vorallem, wenn die Abmahnung jemand vermeintlich oder tatsächlich "Guten" zugeht (bedenke bitte, dass es normalerweise zwei unterschiedliche Wahrnehmungen/Interpretationen des Vorganges gibt!), dann gibt's einen mehr oder minder großen Aufschrei. Wenn aber ein Spammer, Dialeranbieter "oder ähnliches" abgemahnt wird, dann heißt es durchaus: "da hat es aber genau den Richtigen erwischt!".
Geht's also doch nicht um die Abmahnung an sich, sondern um denjenigen, der sie erhält?
Viele Grüße
Dominik
Ich bin ja in Rechtsdingen interessierter Laie, aber dieser Sachverhalt war mit absolut neu:
"Weigert sich der Abgemahnte, die Erklärung abzugeben, ergeht im Nu eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen ihn – per Gericht, aber ohne Verhandlung. Seine Argumente werden dabei nicht gehört, und unwidersprochen wird die Einstweilige Verfügung automatisch zu einer Verurteilung."
http://www.abmahnwelle.de/zustaende/wesen/index.html
Da ist aber Moni haarscharf an etwas vorbeigeschlittert. Verrückte Gesetzgebung.
franz.brandtwein, Donnerstag, 30. März 2006, 21:56
... und ich bin ein an Rechtsdingen absolut desinteressierter Universalspezialist und die ganze Abmahnerei (und die Drohung damit) kommt mir so derartig zu den Ohren heraus - gleich morgen frueh gehe ich zur Anwaltskanzlei gegenueber und schubse mal praeventiv ein paar Blumenpoette von der Fensterbank.
avantgarde, Donnerstag, 30. März 2006, 23:59
Ich glaube eher nicht.
Der erste Brief des Justiziars sprach eher dagegen. Wäre man sich seiner Sache so sicher gewesen hätte man entweder gleich abgemahnt oder erst einen freundlichen Brief geschickt. Man muss nicht einschüchtern, wenn man im Recht ist.
Monis geändertes Posting war dann aber selbst beim allerbesten Willen nicht mehr abmahnfähig.
So oder so, eine negative Feststellungsklage wäre mit Sicherheit erfolgreich gewesen (na gut, ganz sicher ist nichts).
Nö, das Ding hätte nur für TI noch böser ausgehen können.
casimir, Freitag, 31. März 2006, 00:12
Danke für die Antwort. Man wird sehen, wies weitergeht.
Und weitergehen wirds wohl, wenn man die nächsten Kandidaten in den Blogs verfolgt.
Ich werd mal die ausländischen Verwandten befragen, inwiefern sie ein Skript vollkommen anonym ins Netz stellen könnten (würden).
Wie ist denn das bei einem mutigen Blogger, der diesen Ratgeber mal für ein zwei Tage reinpackt und dann wieder rausnimmt und sich über eventuelle Abmahngebüren totlacht?
Ich mein, rum ist das Ding doch dann eh, wie man eben erst gesehen hat...
first_dr.dean, Freitag, 31. März 2006, 00:17
@casimir
Eigentlich nicht.
Der übliche, allerdings gerade für sozial Schwächere sehr ärgerliche Ablauf wäre gewesen, dass Moni sich einen Anwalt genommen hätte, der entweder (zum Preis einer Rechtsberatung) empfohlen hätte, den verordneten Maulkorb zu akzeptieren, oder (deutlich teurer) das widerrechtliche Ansinnen zurückgewiesen hätte.
Das Problem hier sind u.a. die idiotischen Streitwerte (in dem Fall vermutlich 100.000 Quadrupillionen), und auch, dass man als zu Unrecht Abgemahnter auf den Kosten oft sitzen bleibt, zum Beispiel dann, wenn der widerrechtlich und unethisch argierende Gegner einfach auf die UE verzichtet, aber zum Ausgleich über einen längeren Zeitraum hinweg rechtliche Ungewissheit bestehen lässt.
Nicht zuletzt geht das einem Normalbürger gehörig an die Nerven, während Organisationen wie TI-D hierfür locker-flockig bzw. sorglos Spendengelder oder Mittel der Bundesregierung verbraten.
Andere Variante: Du bist selbst ausreichend (!) rechtsbewandert, und kannst derartige Pfeiffen von Anwälten mit Boardmitteln in Schach halten bzw. ebendiesen die Tränen in die Augen treiben, während du sie empfindlich an den Hoden greifst.
Das ist nur leider recht selten, so fair und angemessen diese Lösung im Fall von Moni gewesen wäre.
Es ist schon traurig, wenn das - eigentlich dem Rechtsfrieden dienende - Abmahnrecht von interessierten Anwälten gezielt und unter Störung des Rechtsfriedens dafür missbraucht wird, beim Streitgegner den maximalen Schaden zu verursachen - und dies bevorzugt mit unbegründeten bzw. sehr schlecht begründeten Anliegen.
Sehr gründlich daneben -> ein deutsches Trauerspiel.
dominikb, Freitag, 31. März 2006, 00:17
@erdbeerliesl, zum von Dir zitierten: "Weigert sich der Abgemahnte, die Erklärung abzugeben, ergeht im Nu eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen ihn – per Gericht, aber ohne Verhandlung. Seine Argumente werden dabei nicht gehört, und unwidersprochen wird die Einstweilige Verfügung automatisch zu einer Verurteilung."
Eine einstweilige Verfügung ergeht nur auf Antrag (zugegeben ein kleines Hindernis). Dass eine einstweilige Verfügung ohne Verhandlung ergeht ist tatsächlich möglich, nach dem Gesetz zwar die Ausnahme, faktisch verhält es sich aber - zumindest was die mir bekannten Bereiche Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht angeht - umgekehrt. Der Antragsgegner hat aber - was in dem von Dir zitierten ausgelassen ist - sehr wohl die Möglichkeit sich vorher bei dem Gericht Gehör zu verschaffen. Das dazu passende Stichwort ist "Schutzschrift" (mit dem Problem: wo hinterlegen? Aber das kann man durchaus in den Griff bekommen).
Die im Beschlusswege (ohne mündliche Verhandlung) erlassene einstweilige Verfügung wird nicht - niemals - zu einer/einem "VerUrteilung". Sie erwächst auch nur eingeschränkt in Rechtskraft. Es wäre aus anwaltlicher Sicht ein grober handwerklicher Fehler es bei einer einstweiligen Verfügung zu belassen.
Was mich bei dem Themenkomplex ein bißchen wundert: Das Thema Abmahnung polarisiert sehr heftig. Es wird viel Diskutiert, dass das ungerecht sei, dass die Kostentragungspflicht abgeschafft gehört, etc. Das vorallem, wenn die Abmahnung jemand vermeintlich oder tatsächlich "Guten" zugeht (bedenke bitte, dass es normalerweise zwei unterschiedliche Wahrnehmungen/Interpretationen des Vorganges gibt!), dann gibt's einen mehr oder minder großen Aufschrei. Wenn aber ein Spammer, Dialeranbieter "oder ähnliches" abgemahnt wird, dann heißt es durchaus: "da hat es aber genau den Richtigen erwischt!".
Geht's also doch nicht um die Abmahnung an sich, sondern um denjenigen, der sie erhält?
Viele Grüße
Dominik
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avantgarde,
Freitag, 31. März 2006, 02:42
@Dominik
Es ist tatsächlich ein Unterschied, ob man einem Geschäftsmann eine Abmahnung schickt oder einer Privatperson, darauf spekulierend, dass diese die etwaigen Kosten scheut und lieber - auch wenn gar nicht nötig - klein beigibt.
Würde mir jemand eine unberechtigte oder im wesentlichen unberechtigte Abmahnung schicken, hat der eine negative Feststellungsklage am Hals, bevor er piep sagen kann. Und dann ist erst mal der Abmahner in der Defensive.
Trotzdem stören die hohen Kosten einer Abmahnung den Rechtsfrieden.
Und wie sehr man das Abmahnwesen missbrauchen kann, kennen wir ja von gewissen gräflichen Existenzen.
Es ist tatsächlich ein Unterschied, ob man einem Geschäftsmann eine Abmahnung schickt oder einer Privatperson, darauf spekulierend, dass diese die etwaigen Kosten scheut und lieber - auch wenn gar nicht nötig - klein beigibt.
Würde mir jemand eine unberechtigte oder im wesentlichen unberechtigte Abmahnung schicken, hat der eine negative Feststellungsklage am Hals, bevor er piep sagen kann. Und dann ist erst mal der Abmahner in der Defensive.
Trotzdem stören die hohen Kosten einer Abmahnung den Rechtsfrieden.
Und wie sehr man das Abmahnwesen missbrauchen kann, kennen wir ja von gewissen gräflichen Existenzen.
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noergler,
Freitag, 31. März 2006, 02:51
Es war absehbar, daß Don den halben Thread löscht. Wer mag schon Naziparolen auf dem eigenen Blog.
Aber bis dahin hatten Booldog und ich den Rotz doch recht ordentlich runterrandaliert.
Aber bis dahin hatten Booldog und ich den Rotz doch recht ordentlich runterrandaliert.
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donalphons,
Freitag, 31. März 2006, 03:50
Einfach nicht beachten, den ganzen Abschaum, den das Netz anspült. Immer an das klare Wasser darunter denken.
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gibson,
Freitag, 31. März 2006, 10:17
Aber jetzt mal Butter bei die Fische
was würde sowas denn kosten? Interesse ist ja augenscheinlich vorhanden. Also nicht warten >> machen!
Und im Einband steht dann:
Man schleppt sich keine Sau ins Dorf,
um sie dann gemeinschaftlich zu hetzen.
Die Säue kommen von ganz allein,
führen sich auf, und werden dann getrieben,
mal mit Spott, mal mit handfesteren Mitteln.
Und im Einband steht dann:
Man schleppt sich keine Sau ins Dorf,
um sie dann gemeinschaftlich zu hetzen.
Die Säue kommen von ganz allein,
führen sich auf, und werden dann getrieben,
mal mit Spott, mal mit handfesteren Mitteln.
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donalphons,
Freitag, 31. März 2006, 10:31
"Die tranchirte Abmahnsau - eyn Puch worin beschrieben steht das Apstechen, Niederhawen, Zerwirken und Pökeln eyner absonderlichen Rass"
Spass beiseite, es war erstmal nur eine Frage, der Autor muss das selbst entscheiden, ich habe sonst nichts damit zu tun.
Spass beiseite, es war erstmal nur eine Frage, der Autor muss das selbst entscheiden, ich habe sonst nichts damit zu tun.
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dominikb,
Freitag, 31. März 2006, 13:17
Angesichts des Titels sortiere ich das Puch von dem zu boten zu chleuderndernden Purchen gedanklich schonmal in die Kategorie: wohl belustigende Unterhaltung. (Ich sehe den Bereich ja aus dem anderen Blickwinkel)
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