Sammelklage gegen Jamba/Jamster in Kalifornien!

(und wow, ich liebe es, solche Überschriften zu schreiben) Jamba hat in den USA ein Poblem. Ein Wachstumsproblem. Tatsächlich wächst das Unternehmen dort rapide, aber nicht ganz so schnell, wie das die Aktionäre von Verisign, der Mutterfirma von Jamba gerne hätten. Deshalb hat man versucht, auch andere Zielgruppen als die in Deutschland üblichen MTV-Zuschauer anzusprechen, zumal eine ähnliche Kampagne bei den US-Musiksendern finanziell kaum zu stemmen wäre. Konkret hat man statt dessen den Kindersender Nickelodeon mit Spots zugekleistert - Zielgruppe 6 bis 14 Jahre. Anders gesagt: Jamba verkauft unübersichtliche Abos mit hohen Folgekosten an Minderjährige.

Wer immer diese Idee hatte, wird sich jetzt vielleicht ärgern: In Kalifornien hat der Vater eines minderjährigen Mädchens Klage gegen Jamster eingereicht: Die Vorwürfe lauten auf Betrug und irreführender Werbung. Die Tochter hatte sich unwissentlich ein Abo bestellt und in der Folge monatlich 1,99 Dollar an Jamba bezahlt - 1,99 Dollar, die ganz sicher nichts von dem aufwiegen, was jetzt auf Jamba zurollt. Denn hier geht es nicht um einen kleinen Einzelfall, bei dem Jamba vielleicht besser das Geld einfach zurücküberwiesen hätte. Hier geht es den Anwälten des Klägers dezidiert um eine Sammelklage, der sich möglichst viele Geschädigte abschliessen sollen. Dass es sich dabei zuerst mal um kleine Summen handelt, spielt keine Rolle: Entscheidend ist, wie das Urteil oder die aussergerichtliche Einigung ausfällt

Und da trifft Jamba das eigene System in den Rücken: Denn auch eine Class Action, eine Sammelklage ist so eine Art Abo mit später folgenden Kosten. Zuerst mal kostet es nichts, sich der Klage anzuschliessen. Gewinnnen die Anwälte aber, müssen die Kläger einen Teil der erstrittenen Summe an die Anwälte abtreten. Und angesichts der Vorwürfe kann es bei einer Verurteilung durchaus sein, dass Jamba neben der Rückerstattung der Abogebühren auch noch zu empfindlichen Geldstrafen für jeden einzelnen Fall verpflichtet wird. Insofern hat da kein Anwalt Interesse an einer banalen Rückzahlung - diese Anwälte wollen Jamster an die Eier, und zwar so richtig. Die wollen keine handvoll Dollar, sie wollen Millionen für sich und ihre Kunden.

Will sagen: Wenn die damit durchkommen, ist Jamster in den USA tot. Dann gibt es ein Urteil, nach dem sich andere Gerichte orientieren können. Dann werden sich viele denken: Hey, super, ich will mein Geld zurück. Aber schon jetzt stellt sich die Frage, ob nicht noch andere Kanzleien mit einsteigen. Callahan, McCune & Willis ist eher ein kleinerer Fisch in dem Geschäft - die Giganten mit erheblichem Einfluss heissen Milberg Weiss und Cohen Milstein Hausfeld & Toll. Jamba hat das Pech, sich auf zwei Lieblingsfelder dieser Class Action Anwälte begeben zu haben: Jugend- und Verbraucherschutz. Und allein die Tatsache, dass geklagt wird, ist für Jamba extrem unangenehm: Solche Pozesse sind nicht nur teuer, sondern erzeugen auch konsequent schlechte Presse. Die Öffentlichkeit ist in solchen Fällen immer auch eine Waffe, und Berichte über die Geschäftspraktiken sind Gift für den Aktienkurs von Verisign.

Donnerstag, 7. April 2005, 13:54, von donalphons | |comment

 
Die Klage an sich ist ja nicht aussergewöhnlich. Auch andere Unternehmen müssen sich mit dem US-Rechtssystem herum schlagen. Nur wenn es ein Unternehmen trifft, das die finanziellen Folgen nicht stemmen kann...

Daher glaube ich nicht, dass wirklich einflussreiche Anwaltskanzleien darauf einsteigen. Wenn es nichts zu holen gibt, ausser 120 DCT-Punkte, dann ist die Arbeitszeit schlecht investiert.

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Zu holen ist was, wenn es entweder um ein grosses Delikt geht - zwangsarbeit etwa - oder viele betroffen sind - Raucher. Ich vermute, dass sie auf eine aussrgerichtliche Einigung setzen werden, das spart Kosten für die Anwälte, bringt Geld und beweist, dass sie ganz toll und schnell Kinder geschützt haben.

Trotzdem: Wenn Mel "Dampfwumme" Weiss da reingegangen wäre, hätte es ein anderes Gewicht.

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Verisign
arbeitet ja eigentlich auf betont seriösen Geschäftsfeldern. Warum geben die sich mit Jamba ab? Selbst wenn man sich außergerichtlich einigt, ist das doch sicher nicht gut für den Ruf.

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Jamba ist ein echtes Risikokapitalunternehmen:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/04/07/geldstrome/

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