: : : denn sie wissen nicht was sie tun sollen : : :

Dienstag, 28. März 2006

Bloglesung Nachtrag

Vor lauter Moni vs die bösen TIDler kommt man zu gar nichts mehr. Trotzdem schnell nachgetragen: I. Fränkische und II. Bayerische Bloglesung.



Sagen wir mal so: Ich könnte nicht jeden Tag lesen. Schon gar nicht, wenn ich auch noch die Technik mache. In München war ich zu spät dran und musste dann noch vom Parkplatz zum Lokal mit dem Taxi fahren, um es zu schaffen. Nach 2 Tagen Dauerlesen und Dauerreden ist man irgendwie tot, selbst wenn man am 2. Abend trotz bester Organisaton in Fürth inclusive mp3 durch den Zonebattler die grosse Sause mit netten Leute ausfallen lässt. Einfach ein Programm abspielen will und kann ich bei Bloggerlesungen auch nicht, weil das Publikum anders, direkter ist. Andererseits, wenn man das alles mit Freunden macht, sucht man zwei Tage später schon wieder die Bilder für die III. Bayerische Bloglesung, und verabredet sich für die nächsten Termine.

Trotzdem bin ich inzwischen der Meinung, dass es zu viel "Don Alphonso" beim Thema Lesungen gibt. Weil, auch das merkt man bei Lesungen, es so viele verdammt gute Leute zu entdecken gibt. Weil hohe Userzahlen beim realen Vorlesen nicht viel bedeuten. Und weil ich ganz gern mal wieder selbst in aller Ruhe zuhören möchte, statt abgehetzt meine brennenden Manuskripte zu löschen. Eventuell wechsle ich für die nächsten Termine also unter Frau Klugscheisser in das mittlere Veranstaltungsmanagement. Den Burnster nach Bayern holen, den ltz beschwatzen, und so weiter. Themen entwickeln. Neues ausprobieren. Das Publikum wird schon mitmachen. Und ich mache am Abend nur die Technik. Und die Graphik.

und vielleicht 1 kleine zugabe

... link (20 Kommentare)   ... comment


Sollten da Kosten entstehen

bei der Sache in diesem abscheulichen Fall dieser sogenannten "NGO" Transparency Deutschland, beteilige ich mich wie Felix und kaufe halt einen Kronleuchter weniger.

... link (24 Kommentare)   ... comment


§ 51 UrhG Abs. 2.

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden.

Na dann machen wir das mal:

Der Justiziar und Ethikbeauftragte des deutschen Chapter von Transparency International schreibt Moni im Auftrag besagter Organisation eine Email, in der sie beschuldigt, sie habe "unter der Adresse http://wasweissich.twoday.net/stories/1407348/ innerhalb des von der Fa. Knallgrau New Media Solutions GmbH betriebenen European Weblog Hosting Service twoday.net einen Text unter der Überschrift „Transparency Deutschland“ ins Netz gestellt, der in erheblichem Maße die Persönlichkeitsrechte der von mir vertretenen Organisation verletzt." Damit nicht genug, er greift auch die Person an, die Moni über die Praktiken bei Transparency Deutschland in Kenntnis gesetzt hat, denn der Text basiere "offensichtlich im wesentlichen auf Informationen unserer ehemaligen Mitarbeiterin Frau xxx, der ebenfalls erhebliche Rechtsverletzungen vorzuwerfen sind."

Der Justiziar meint wegen Monis Beschreibung einer Entlassung nach Ende der Probezeit Rechtsverstösse zu erkennen und unterstellt , die von ihr "aufgestellten Behauptungen entsprechen im wesentlichen nicht den Tatsachen, da wo es sich um Ihre Bewertungen handelt wird der Tatbestand der rechtswidrigen Schmähkritik erfüllt." Der Vorwurf der Schmähkritik ist angesichts der laufenden Rechtssprechung, die unter Verweis auf § 5 Abs. 1 GG den Begriff Schmähbegriff selbst bei - von Moni nicht gebrauchten - Polemiken eng auslegt. Möglicherweise ist das Wissen um diese Sache auch der Grund für die wenig präzise Benennung der Probleme und den Nachsatz "Ich erspare es mir zunächst, auf Einzelheiten einzugehen, sondern gebe Ihnen Gelegenheit, den Text unverzüglich, spätestens bis zum 26.03.2006, 24.00 Uhr aus dem Netz zu nehmen." Die Frist am Wochenende ist schon sehr knapp - zu knapp jedenfalls, um einen Anwalt zu kontaktieren. Ein eigentümliches Rechtsverständnis kommt da meines Erachtens um Ausdruck, in der Regel würde man da sofort urückschreiben, dass die Frist aufgrund der Termine mit dem eigenen Anwalt nicht zu halten ist. Auch wenn der Justiziar schon am androht, dass bei Nichtlöschung mit weiteren Konsequenzen seitens einer NGO, die mir persönlich gegenüber immer ihr Eintreten für Meinungsfreiheit und transparenz betont hat, in Vorbereitung sind: "Sollte das nicht erfolgen, kündige ich Ihnen schon jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ggf. eine einstweilige Verfügung an. Ich gehe davon aus, dass Sie sich über die rechtlichen, aber auch finanziellen Konsequenzen, die sich daraus für Sie ergeben werden, klar sind."

Die Anspielung auf finanzielle Folgen passen natürlich zu einer Organisation, die Praktika über 6 Monate mit 300 Euro vergütet. Ob das wohl genauso schlecht bezahlt wird, wenn bei Transparency Deutschland der Ethikbeauftragte - durch die Email-Adresse eindeutig als Rechtsanwalt und nicht als Ethikbeauftragter erkennbar - für Transparency tätig wird?

Siehe auch Boocompany.

... link (13 Kommentare)   ... comment


My Moni

is over the ocean, my moni is over the sea...

Und für Tranparency Deutschland, das deutsche Tschäpta (kann das in den Augen gewisser, von gewissen "Liberalen" verteidigten Ex-DDR-Aparatschiks etwa auch schon Schmähkritik sein?) von Transparncy International braut sich neues Unheil zusammen...

... link (29 Kommentare)   ... comment